Fehlende Hardwaresicherung gefährdet E-Commerce

31.07.2002, 20 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.


Internet-Anbieter, Handel und Kreditkartenorganisationen entwickeln gemeinsam Lösungen
Duesseldorf, 31. Juli 2002. (press1: iBOT) - Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V., der Bundesverband Deutscher Versandhandel (bvh) e.V. und führende Kreditkartenorganisationen und Kartendienstleister (u.a. B + S Card Service) fordern die Hardwareindustrie auf, PCs standardmäßig mit Sicherungskomponenten zu versehen, um langfristig den Erfolg des E-Commerce zu sichern. Bei einem Treffen verschiedener Vertreter in Frankfurt herrschte Einigkeit, dass dem Kreditkartenmissbrauch im digitalen Zahlungsverkehr anders nicht beizukommen ist. Hintergrund des Treffens und der daraus resultierenden Forderung ist die neu aufgeflammte Diskussion über die Sicherheit von Kreditkartenzahlungen im Internet.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem die Kreditkartenunternehmen im Falle einer Zahlungsverweigerung für den Ausfall aufkommen müssen, hatte im vergangenen Monat zu einer Reihe von kurzfristigen Vertragskündigungen mit Versandunternehmen geführt. Den Ende Juni gekündigten Online-Händlern bleiben vorerst nur die Zahlungsalternativen per Überweisung, Nachnahme oder Lastschriftverfahren. Auf das praktische Kreditkartengeschäft möchten sie jedoch ebenso wenig verzichten wie die Kreditkartenunternehmen. Dies dürfte vor allem die Rechtsabteilungen der Kreditkartenunternehmen in Atem halten, die sich zurzeit intensiv mit der Umformulierung der AGB beschäftigen. "Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil belegt wie groß das Interesse von unserem Unternehmen am E-Commerce Geschäft ist." verweist Klaus Naumann, Geschäftsführer der B + S Card Service GmbH, auf die aktuelle Situation.
In der Begründung des BGH-Urteils heißt es, dass es sich bei der Geschäftsbeziehung zwischen Versandunternehmen und Kreditkartenorganisationen um ein abstraktes Schuldversprechen handele. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dafür Sorge tragen sollen, dass die Händler im Falle des Falles das Risiko tragen sollen, greifen damit nicht mehr. "Wir haben schon lange auf die Schwierigkeiten mit der Sicherung des Zahlungsverkehrs hingewiesen. Da bisher die Händler das Risiko getragen haben, wurden die vorhandenen Probleme mehr oder weniger außer Acht gelassen. Das BGH-Urteil hat die Diskussion um die Sicherheit des Zahlungsverkehrs im Internet neu in Gang gebracht" kommentiert Dr. Carsten Dierks, dmmv-Boardmitglied für den Bereich E-Commerce, das aktuelle Geschehen.
Damit die Entscheidung des BGH nicht zu einer Stagnation im E-Commercebereich führt, trafen sich in dieser Woche die Vertreter verschiedener Kreditkartenorganisationen und Kreditkartendienstleister, des bvh und des dmmv, als Vertreter der im Internet tätigen Anbieter von Waren, Inhalten und Dienstleistungen. Ziel des Treffens sollte die Entwicklung probater Lösungsansätze sein. Dabei wurde schnell klar, dass den Versandunternehmen durch die Rechtslage zurzeit die Hände gebunden sind. Ohnehin herrschte bei den Beteiligten Konsens, dass die nachhaltige Absicherung des Online-Zahlungsverkehrs nur mit Hilfe der Hardwareindustrie möglich ist.
"Wir erwarten von der Kreditkartenwirtschaft konstruktive Vorschläge technischer und vertraglicher Art, die auch die berechtigten Interessen der Händler berücksichtigen", sagte Jens Dohmgoergen, Justitiar des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels (bvh).

Darüber hinaus könnten Hardwarekomponenten wie Lesegeräte auch in anderen Bereichen für einen verbesserten Schutz sorgen. "Eine standardmäßige Ausstattung von PCs mit Kartenlesegeräten und Chipkarten, ähnlich dem Aufladen von Bankkarten oder dem Abheben am Geldautomaten würde die Sicherheit erhöhen, d.h. beim digitalen Zahlungsverkehr würde zusätzlich zu der Kreditkarte ein PIN-Code benötigt. Des weiteren würden auch Zugangsmöglichkeiten für Minderjährige ausgeschlossen - ein längst überfälliger Beitrag der Hardwareindustrie zum Thema Jugendschutz. Auch das Thema Raubkopien könnte mit entsprechender Hardwareunterstützung eingedämmt werden" weiß dmmv-Geschäftsführer und Vizepräsident Alexander Felsenberg, der hofft, dass ein konstruktiver Dialog mit der Hardwareindustrie und dessen Interessensvertretung BITKOM zu einer erfolgreichen Lösung beiträgt. Ein Gesprächsangebot steht.

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Stefanie Krones, Referentin für Recht
Tel. 0211 600 456 -26, Fax: -33
mailto: koester-hartung@dmmv.de  
Deutscher Multimedia Verband (dmmv) e.V.
Christoph Huneke, Pressesprecher
Tel. 0211 600 456 -26, Fax: -33
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