Entwurf zum Urheberrechtsgesetz gefährdet digitale Produzenten

29.01.2003, 16 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.


Entwurf zum Urheberrechtsgesetz gefährdet digitale Produzenten
Anhörung im Rechtsausschuss muss Nachbesserungen bringen

(press1: iBOT) - Düsseldorf, 29. Januar 2003
Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die bereits bis Ende 2002 hätte erfolgen müssen, steht kurz vor dem Abschluss. Noch einmal erhalten heute verschiedene Vertreter der Medienverbände Gelegenheit ihre Bedenken gegen den vorgelegten Regierungsentwurf vorzubringen. Der dmmv sieht der Anhörung im Rechtsausschuss dabei mit verhaltenem Optimismus entgegen, offenbarten doch zuletzt vor allem Fraktions- und Ausschussmitglieder aus den Reihen der CDU/CSU das erforderliche Problembewusstsein. Nun hofft der Verband, dass die Gesetzesvorlage in letzter Minute doch noch in entscheidenden Punkten geändert wird, so dass die Stellung von Medienproduzenten im neuen Urheberrechtsgesetz gestärkt werden.

Bereits im September hatte der dmmv bei der Präsentation eines Gutachtens zu den technischen und rechtlichen Schutzmöglichkeiten digitaler Güter auf die enormen wirtschaftlichen Verluste hingewiesen, die durch das Phänomen der Datenpiraterie entstehen. Betroffen sind vor allem die Anbieter von Softwareprodukten, Musik- und Filmdateien und zugangsgeschützten Onlineangeboten. Nach Ansicht des dmmv müssen daher die Anbieter digitaler Inhalte einen verbesserten rechtlichen Schutz genießen. Insbesondere die Umgehung von Schutzmechanismen ("Hacken und Cracken") darf nicht länger bagatellisiert werden, sondern muss strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Urheberrechtsgesetz sieht die faktische Legalisierung der Vervielfältigung von Raubkopien wie sie in der Regel in Peer-To-Peer-Netzwerken und Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht werden, vor. Der dmmv hat wiederholt darauf hingewiesen, dass hierdurch die Existengrundlage der Produzenten digitaler Werke massiv bedroht ist. Die Stellungnahme des Bundesratses zum Regierungsentwurf sowie die jüngsten Äußerungen verschiedener politischer Vetreter geben jedoch Anlass zu verhaltenem Optimismus. So hatte u.a. Günter Krings (CDU), Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags und damit federführend an der Umsetzung der Richtlinie beteiligt, eine "nationale Offensive" gegen Raubkopien gefordert, mit der vor allem für den Respekt vor dem geistigen Eigentum geworben werden solle.

Die Unternehmen der Digitalen Wirtschaft hoffen nun, dass sich diese Sichtweise auch im neuen Urheberrechtsgesetz niederschägt. "Der dmmv wird sich noch einmal verstärkt für die Optimierung des Schutzes digitaler Inhalte einsetzen. Die Aussagen insbesondere von Vertretern der Opposition bestärken uns in der Auffassung, dass die Politik zunehmend für die Anforderungen der Medienwirtschaft zum Schutz geistigen Eigentums sensibilisiert ist. Der dmmv begrüßt diese Entwicklung" so Dr. Christian Dressel (Premiere Fernsehen GmbH & CO KG), Leiter des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik.

Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Die Anhörung des Rechtsauschusses ist vorerst die letzte Gelegenheit für die betroffenen Medienverbände ihren Einwänden an politischer Stelle Gehör zu verschaffen.

Die Gutachten zu den technischen und juristischen Schutzmöglichkeiten digitaler Güter finden Sie unter: > http://www.dmmv.de/de/7_pub/homepagedmmv/presse/pressemappe.cfm  
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