Urheberrecht und Informationsgesellschaft nicht kompatibel
16.04.2003, 07 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Urheberrecht und Informationsgesellschaft nicht kompatibelGefährdungspotenzial der Datenpiraterie nicht eingedämmt
Düsseldorf, 15. April 2003. (press1: iBOT) - Die am Freitag verabschiedete Novellierung des Urheberrechts hat bei allen betroffenen Interessengruppierungen und Marktteilnehmern großen Widerspruch hervorgerufen. Auch der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e. V. vertritt die Auffassung, dass das Urheberrechtsgesetz mit den aktuellen und künftigen Gegebenheiten der Informationsgesellschaft unvereinbar ist. Die von der Bundesregierung für die zweite Jahreshälfte in Aussicht gestellte Diskussion mit den Marktteilnehmern über den weiteren Umsetzungsbedarf der EU-Urheberrichtlinie dokumentiert zudem, dass auch auf Seiten des Gesetzgebers weiterer Nachbesserungsbedarf offensichtlich erkannt wurde. Der dmmv begrüßt diese Offerte genauso wie die Tatsache, dass im aktuellen Urheberrechtsgesetz pauschale wie nutzungsabhängige Vergütungssysteme Berücksichtigung finden. Im Mittelpunkt der dmmv-Kritik steht vor allem das Versäumnis, die Anfertigung von Kopien aus illegalen Vorlagen zu untersagen.
"Das Urheberrecht ist mit dieser Novellierung noch nicht in der Informationsgesellschaft angekommen" kommentiert der Leiter des dmmv.Arbeitskreses Medienpolitik, Dr. Christian Dressel (Premiere Fernsehen GmbH & Co KG) die endgültige Fassung des Urheberrechtsgesetzes. Dressel weiter: "Aufgrund der technischen Infrastrukturen ist die digitale Piraterie zum Massenphänomen geworden. Digitale Inhalte werden heute ohne Qualitätsverlust massenhaft vervielfältigt und verbreitet. Zahlreiche Studien der jüngsten Vergangenheit belegen die enormen Umsatzeinbußen und die damit verbundene Gefährdung der Medien- und Internetwirtschaft. Der dringend erforderliche Schutz der Produzenten digitaler Werke ist durch die Novellierung des Urheberechts leider nicht gewährleistet." Zu den notwendigen rechtlichen Grundlagen, die diesen Schutz garantieren können, hatte der dmmv im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gutachten vorgelegt.
Auch Friederike Behrends (Bild.T-Online.de AG & Co. KG), ebenfalls Leiterin des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik, identifiziert in der aktuellen Fassung erhebliches Gefährdungspotenzial für Produzenten und Urheber: "Meines Erachtens trägt der verabschiedete Entwurf den Einwänden der digitalen Wirtschaft nicht Rechnung, sondern verhindert weiterhin durch die uneingeschränkte Zulässigkeit und Anzahl von Privatkopien, dass angesichts der Leichtigkeit des Kopierens und Verteilens, überhaupt Inhalte von Verwertern ins Netz gestellt werden." Das Thema Rechtssicherheit für die Produzenten digitaler Werke (Software, CD-ROM, Musik, Film sowie jegliche denkbare Form digitaler Inhalte) wird daher auch zentraler Bestandteil der weiteren Gespräche mit Regierungsvertretern hinsichtlich des "zweiten Korbs" der Urheberrechtsreform sein.
"Der dmmv wird sich weiter konstruktiv für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft einsetzen und begrüßt daher die Intention des Gesetzgebers, noch in diesem Jahr den weiteren Umsetzungsbedarf aus der EU-Urheberrrechtsrichtlinie mit den betroffenen Marktteilnehmern zu klären" zeigt sich Christian Dressel erfreut über die in Aussicht gestellte Weiterführung der Gespräche.
Zufrieden ist der dmmv auch mit dem erstmals umgesetzten Versuch, adäquate Vergütungsgrundlagen zu schaffen, indem die Höhe der Pauschalabgabe für Hardware-Bestandteile vom Funktionieren der Kopierschutzmechanismen abhängig gemacht werden soll. Auch wenn dieses Prinzip erst dann wirklich greifen kann, wenn die Vervielfältigung illegaler Quellen nicht länger legal ist. So könnten hardwareunterstützte Nutzungs- und Zugangskontrollen nicht nur für einen effektiven Schutz digitaler Produzenten sorgen, sondern auch den lang ersehnten Durchbruch im Bereich Jugendschutz ermöglichen. Der dmmv wird sich in den kommenden Wochen mit Nachdruck für eine entsprechende Lösung und die Schaffung eines breiten Konsens einsetzen.
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