Anwalt scheitert mit Abmahnung vor Gericht: Cybay New Media Flutopfer-Hilfsaktion war rechtens
27.03.2003, 11 Uhr - Cybay New Media GmbH
Anwalt scheitert mit Abmahnung vor Gericht: Cybay New Media Flutopfer-Hilfsaktion war rechtens
Hannover, 27.03.2003. (press1: iBOT) - Wie die HAZ am 18.03.2003 berichtete, unterlag der hannoversche Rechtsanwalt, der mit seiner Abmahn-Klage gegen die Cybay-Auktion zugunsten der Flutopfer für Aufsehen gesorgt hatte.
Das Gericht hat ein Herz für den Initiator einer gut gemeinten Spendensammlung gezeigt. Der Cybay New Media Geschäftsführer Johannes Huwe hatte im August 2002 für die Opfer des Elbe-Hochwassers zu einer symbolischen Auktion aufgerufen und dafür mit etwa 1.000 versandten E-Mails geworben. Ein Rechtsanwalt, den eine solche elektronische Botschaft erreichte, reagierte mit einer Abmahnung und einer Rechnung über 381,64 Euro. Das Gericht erklärte die Rechnung jetzt für nichtig, Cybay wird für die Spendenaktion also nicht noch drauf zahlen müssen.
Der Fall hatte ein Schlaglicht auf Praktiken in einigen Anwaltskanzleien geworfen. Manche Juristen suchen gezielt Formfehler. Daraus konstruieren sie einen "Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht" und verschicken Abmahnungen. Als Anwälte in eigener Sache fordern sie auch noch ihr Honorar ein - der eigentliche Sinn der Sache.
Cybay New Media hatte drei Espresso-Maschinen gestiftet und versteigerte sie im Internet zu Gunsten der Flutopfer unter den Interessenten, die im E-Mail-Verteiler seiner Firma standen. Aus ungeklärten Gründen bekam auch ein Anwalt eine solche Mail - er sah darin "unverlangte Werbung", weil auch der Name von Cybay New Media darin vorkam. Zuerst schickte der Anwalt eine Rechnung über 381,64 Euro, dann reduzierte er die Summe auf 182,75 Euro. Cybay New Media müsse gar nichts zahlen, urteilte jetzt das Gericht. Denn die Mail sei eben keine Werbung gewesen, sondern eine humanitäre Spendenaktion.
Quelle: HAZ (18.03.2003)
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