iBusiness: Freelancer haben Anspruch auf Urlaubsgeld

25.02.2003, 11 Uhr - HighText Verlag


iBusiness: Freelancer haben Anspruch auf Urlaubsgeld
(press1:iBOT - 25.02.2003) Freie Mitarbeiter der Multimedia-Branche können auf Plus in ihren Kassen hoffen. Wie der Branchendienst 'iBusiness Executive Summary' in seiner jüngsten Ausgabe meldet, kann ein Freelancer unter bestimmten Vorraussetzungen Anspruch auf Urlaubsgeld bei seinem Auftraggeber anmelden. Zahlreichen Internet-Agenturen könnte eine Lawine an Forderungen drohen.

Laut §2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben auch 'arbeitnehmerähnliche Personen' Anspruch auf bezahlten Urlaub. Diese Definition umfasst auch freie Mitarbeiter, die von einer einzelnen Agentur einen Großteil ihrer Aufträge erhalten: Sie können laut BUrlG Urlaubsanspruch geltend machen. Allerdings muss der freie Grafiker, Konzeptioner, Online-Redakteur oder Programmierer wirtschaftlich von diesem Auftraggeber abhängig sein. Die Regelung gilt unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen zur Scheinselbstständigkeit.

Kern des Gesetzes ist der so genannte "gesetzliche Mindesturlaub". Nach § 3 BUrlG beträgt er jährlich mindestens 24 Werktage. Der Anspruch besteht anteilig schon ab dem ersten Monat, den der Freelancer für den Auftraggeber gearbeitet hat. Ab dem sechsten Arbeitsmonat könnte er sogar den vollen Urlaubsanspruch geltend machen.

Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass der Freie zum einen seinem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass er Urlaub nehmen will. Zusätzlich muss er über ein halbes Jahr lang die Hälfte, beziehungsweise als Redakteur oder künstlerisch Tätiger, ein Drittel seiner Honorare von diesem einen Auftraggeber bezogen haben. Gleichzeitig muss sein Verhältnis zum Auftraggeber eine ähnliche 'Sozialtypik' aufweisen wie ein Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag. Wenn also ein Online-Redakteur auf Bestellung zuhause Artikel schreibt, wäre das Gesetz anzuwenden. Erst recht dann, wenn der Freelancer auch in den Räumen seines Auftraggebers arbeitet.

Auf Multimedia-Agenturen, die nicht selten zu einem erheblichen Teil mit freien Mitarbeitern ihre Projekte abwickeln, könnten damit erhebliche Nachforderungen zukommen -- insbesonderen, wenn sie Aufträge kündigen und ihre enttäuschten Freien nun ihre gesetzlichen Einsprüche einfordern. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen, der Berechnung der Urlaubsgeld-Ansprüche, wie Freelancer ihre Ansprüche geltend machen können und wann Agenturen Zahlen müssen, lesen Sie in der aktuellen iBusiness Executive Summary 3/2003.

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