www.fahrplan.de: Bahn verliert Klage

15.12.1999, 00 Uhr -



www.fahrplan.de: Bahn verliert Klage

(iBOT) Schneller als die Bahn AG hat sich die Filderstädter Web-Service-Agentur "creactiv" die griffige Domain "fahrplan.de" reserviert und betreibt im Internet seit geraumer Zeit einen Reise-Auskunfts-Dienst zu Fahrplänen von U-Bahnen, S-Bahnen, Bussen etc. und auch der Bahn.

Offensichtlich nachdem man bei der Bahn die Idee mit der schlüssigen Web-Adresse "www.fahrplan.de" im Internet entdeckt hatte, erhielt creactiv die ultimative Aufforderung durch einen Rechtsanwalt, die URL unverzüglich per Unterschrift anspruchslos an die Bahn AG abzutreten und gleich noch ca. DM 3.500,- Anwaltskosten zu entrichten.

Auch wegen der rabiaten Vorgehensweise reagierte die Web-Service-Agentur nicht.

Daraufhin beschritt der beauftragte Anwalt den Klageweg. Die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wies unter Aktenzeichen 31 0513/99 die Klage ab. Im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Begriff "Fahrplan" von Verkehrskreisen keineswegs ausschliesslich der Bahn AG zugeordnet wird. Zudem ist der Begriff im Internet eine Adresse und marken- und namensrechtlich nicht für die Bahn geschützt. Weiterhin erfährt die Bahn AG durch den gegebenen Betrieb der Domain "www.fahrplan.de" keinerlei Nachteile.

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