Günther Jauch verliert Millionenklage gegen FreeCity
07.02.2002, 11 Uhr - FreeCity GmbH
Günther Jauch verliert Millionenklage gegen FreeCity
Duisburger Anbieter von Internetadressen gewinnen Präzedenzfall
Der Fernsehmoderator kann keinen besonderen Namensschutz für sich reklamieren.
(press1: iBOT) - Duisburg, 7. Februar 2002 - Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von Günther Jauch, der seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" verletzt sah, zurückgewiesen. Dieses richtungsweisende Urteil, welches von der FreeCity GmbH und der KONTENT GmbH erstritten wurde, sichert den deutschen Internet Service Providern und ihren Kunden weiterhin eine schnelle und unkomplizierte Domainvergabe.
Ursache des Rechtsstreits war die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" durch einen Kunden des Duisburger Providers FreeCity. Dem Anbieter von Internet-Adressen wurde vorgeworfen, auf der Homepage www.freecity.de die Domain "guenter-jauch.de durch den dort angebotenen Verfügbarkeits-Check für Internet-Adressen rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben. Die Anwälte von Günther Jauch sahen in der Anmeldung besagten Domain-Namens (der das "h" im Vornamen nicht einmal enthält) für und im Auftrag des Kunden einen Missbrauch des guten Namens und der Person Jauchs zu komerziellen Zwecken. Zu Grunde gelegt wurde ein Streitwert von einer halben Million Euro (1 Mio. DM).
FreeCity ist der größte Anbieter von werbefinanzierten DE-Domains und registriert täglich mehrere Hundert Internet-Adressen für seine Mitglieder. Der Anbieter fungiert damit genau wie alle anderen deutschen Provider als Vermittler von DE-Adressen zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC eG. Der Duisburger Anbieter kann, wie jeder andere Provider weltweit auch, bei dem Antrag einer Registrierung lediglich die Verfügbarkeit über den allgemein zugänglichen Domain-Check "WhoIs" erfragen. Dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse eine Rechtsverletzung darstellt, wiesen die Kölner Richter zurück. Zudem ist eine Prüfung auf Namensrechte bei der hohen Anzahl der pro Tag automatisiert registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch aufgrund der für den Anbieter nicht erkennbaren Rechten Dritter an der Adresse auch tatsächlich nicht zu realisieren. Ebenso bietet die DENIC keinerlei Informationen bezüglich potentieller Namensrechtsverletzungen an. In der Regel ist der Kunde durch die AGB des Anbieters verpflichtet eine Überprüfung möglicher Verletzungen von Rechten Dritter selbst durchzuführen. Der FreeCity-Geschäftsführer Michael Faß ist nach dem Urteil zufrieden: "Müßten wir als Anbieter bei jeder Domain-Anmeldung vorher mögliche Rechte Dritter abklären, ginge keine Vergabe mehr ohne Rechtsanwalt."
Günther Jauch, der aus Kostengründen nicht alle ähnlich klingenden Namen auf sich selbst registrieren lassen will, wollte mit der Klage bewirken, dass Internet-Adressen wie "guenter-jauch.de" oder "guenter-jauch.com" nicht mehr zu einer Registrierung angeboten werden dürfen, selbst wenn diese noch frei verfügbar sind. Bei KONTENT, Partner von FreeCity für die Registrierung von .com, .net und .org-Adressen, ist man nach dem Urteil beruhigt. Hätte die Klage Erfolg gehabt, wäre eine Domainregistrierung nicht nur mit erheblicheren Kosten für Provider und Kunden verbunden, sondern würde auch nicht mehr in kurzer Zeit zu realisieren sein. Jauchs Anwälte sind mit ihrem Vorstoß nicht nur nationale, sondern auch internationale Praktiken von Domain-Anbietern in Frage zu stellen, erfolglos gescheitert. Rolf Klinkhammer, Geschäftsführer der KONTENT GmbH: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, denn auch hier gelten Regeln und Gesetze. Eine Schutzwürdigkeit des Namens einer prominenten Person ist in gleichem Licht wie der Name einer jeden anderen gleichnamigen Person zu sehen. Einen besonderen Namens- und somit Domainnamensschutz für Berühmtheiten gibt es nicht."
So haben die beiden Unternehmen mit diesem Präzedenzfall, der nicht in Revision gehen kann, wieder für Rechtssicherheit bei den Domain-Anbietern und den Internet-Nutzern gesorgt. Bei einer anderen Entscheidung wäre das Internet, so wie wir es kennen einer entscheidenden Veränderung unterzogen worden und hätte mit Sicherheit eine Flut von Abmahnungen ausgelöst.
Kurzporträt
Die FreeCity GmbH betreibt eine der größten deutschen Online-Communities für den ambitionierten Internet-User. Es werden eine Reihe von kostenlosen Dienstleistungen angeboten, die dem FreeCity-User sein Online-Leben leichter machen. Die Gemeinschaft zählte Anfang Februar 2002 über 510.000 registrierte Mitglieder und verwaltet ca. 205.000 DE-Domains. Laut September-Studie von Mediametrix liegt FreeCity auf Platz 14 der reichweitenstärksten Domains im deutschen Internet.
Die KONTENT GmbH ist ein kommerzieller Domain- und Webspacespezialist. Als Domaingroßhändlerin bietet sie dem erfahrenen Internet-Benutzer und dem Einsteiger die Möglichkeit, Internet-Adressen zu registrieren, Webspace zu beantragen und E-Mails zu versenden. Zielgruppe ist sowohl der Profi-Reseller, der einen professionellen Webauftritt realisieren möchte, als auch die Einzelperson, welche lediglich ihre Domain parken will. Neben dem hohen Grad an Servicequalität, hebt sie sich auch technisch von ihren Mitbewerbern ab.
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Bismarckstr. 120
47057 Duisburg
Tel.: +49 (0) 203 3094200
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E-Mail: presse@freecity.de
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