Wettbewerbsrisiken von B2B-Marktplätzen werden überschätzt - Kartellrechtliche Bedenken sind oft übertrieben
17.05.2001, 12 Uhr - Lovells Boesebeck Droste
Wettbewerbsrisiken von B2B-Marktplätzen werden überschätzt - Kartellrechtliche Bedenken sind oft übertrieben
Frankfurt/Main. (press1: iBOT) - Wer im „Business to Business“ das richtige Geschäftsmodell und realistische Vorstellungen hat, kann sowohl als Initiator als auch als Nutzer eines Internet-Marktplatzes erhebliche Effizienzgewinne erzielen. Dies ist das Ergebnis eines Workshops, den SAPMarkets, ein Tochterunternehmen der SAP AG, zusammen mit der internationalen Wirtschaftsanwaltssozietät Lovells Boesebeck Droste am Donnerstag, 17. Mai, in der Alten Oper Frankfurt veranstaltete. Deutlich wurde auch: Die derzeitige Skepsis gegenüber Marktplätzen schwindet.
„In den vergangenen Monaten ist die Entwicklung von Marktplätzen durch übertriebene kartellrechtliche Bedenken behindert worden“, stellte Dr. Thomas Jestaedt, Partner bei Lovells Boesebeck Droste, fest: „Meist wissen Juristen, die kartellrechtliche Bedenken äußern, gar nicht, wie ein Marktplatz im Einzelnen funktioniert“. Da Kooperationen auf Marktplätzen auf Effizienzgewinne ausgerichtet seien, könnten alle Beteiligten davon profitieren. Die oftmals befürchtete Disziplinierung von Lieferanten sei keinesfalls Ziel von Marktplatzinitiativen. Wer dennoch Bedenken wegen Missbrauchs habe, könne sich mit rechtlichen Mitteln dagegen sichern.
Der Marktplatz bietet nach den Worten des Brüsseler Kartellrechts-Experten Jestaedt die einmalige Möglichkeit, allen Beteiligten auf beiden Marktseiten, also Anbietern und Nachfragern, Informationen gleichzeitig zugänglich zu machen. Wo das sichergestellt sei, bestehe kein Bedürfnis nach einem Schutz von „Geheimwettbewerb“, sagte Jestaedt. In der Praxis gelte das vor allem etwa für Referenzpreise oder Angebote bei Auktionen. Die sonst bei Kooperationen unter Wettbewerbern bestehende Zurückhaltung gegenüber dem Informationsaustausch sei bei Marktplätzen nicht angebracht.
Luka Mucic, SAPMarkets-Chefjustiziar für Europa betonte, dass ein wesentliches Anliegen von Marktplatzbetreibern der freie Zugang zu ihrer Handelsplattform sei. Die meisten öffentlichen Internet-Marktplätze beschränkten den Zugang auch nicht, da ihr Erfolg von einem möglichst hohen Transaktionsvolumen und der entsprechenden Liquidität abhängt. Außerdem seien alle Marktplätze noch im Entwicklungsstadium. Marktmacht, die missbraucht werden könne, habe sich noch nicht herausgebildet.
Auch die immer wieder diskutierte Vermutung, über Marktplätze könnten wettbewerbssensible Informationen ausgetauscht werden, erweise sich in der Praxis als überzeichnet. Lovells-Partner Jestaedt: „Bereits aus eigenem geschäftlichen Interesse halten Unternehmen die Informationen, die sie als sensibel betrachten, geheim. Technisch wird dies durch Berechtigungskonzepte und Firewalls sichergestellt“. Dort wo es notwendig sei, dass Informationen auch unter mehreren Teilnehmern ausgetauscht werden, sei das auf einem Internetmarktplatz technisch besser als bei anderen Transaktionen darzustellen: „Alle Teilnehmer können gleichzeitig die selbe Information erhalten. Das ist zum Beispiel bei Auktionen und Ausschreibungen wichtig“, unterstrich Jestaedt.
Workshop-Thema war auch die in der Vergangenheit sehr intensiv diskutierte Frage, inwieweit Unternehmen über B2B-Marktplätze Bedarf bündeln können. Durch eine Zusammenfassung mehrerer Aufträge zu einem Großauftrag können bei bestimmten Massenprodukten erhebliche Rationalisierungseffekte erzielt werden. Diese Effekte kommen sowohl dem Besteller als auch dem Lieferanten zugute. Nur bei hohen Marktanteilen der Nachfrager gelte die Bündelung als wettbewerbsrechtlich heikel: die Kartellbehörden befürchteten dann eine Knebelung der Lieferanten, waren sich die Juristen einig.
Dr. Martin Sura, Partner von Lovells Boesebeck Droste, stellte dar, dass ein elektronischer Marktplatz auch für Großunternehmen die Möglichkeit biete, in bestimmten Bereichen ihre Nachfrage zu bündeln: „Soweit die Bündelung nur ad hoc, das heißt elektronisch erfolgt und keine Abstimmung der Nachfrager oder gemeinsame Preisverhandlungen vorausgehen, kann die Zusammenfassung mehrerer Aufträge zu einem Großauftrag nicht beanstandet werden.“
Auch das Bundeskartellamt sieht - ähnlich wie die Europäische Kommission - Marktplätze eher als wettbewerbsfördernd an. Der Internetbeauftragte des Bundeskartellamts, Dr. Harald Lübbert, berichtete auf der Veranstaltung, dass sich das Bundeskartellamt in den vergangenen Monaten mit einer Vielzahl von B2B-Marktplätzen befasst habe. Dabei ist es noch zu keiner Untersagungsentscheidung gekommen.
Stefanie Grün von SAPMarkets Europe führte vor, wie über einen solchen Marktplatz der gesamte Beschaffungsprozess für ein technisches Produkt abgewickelt werden kann. Dies beginnt mit der gemeinsamen technischen Planung, bei deren Erstellung die Anbieter mit ihren Vorschlägen und Spezifikationen aktiv mitarbeiten können, und endet mit der Ausschreibung und Bestellung des Produkts. Die Unterstützung solcher Prozesse bietet ec4ec (e-commerce for engineered components) an, der Marktplatz für den Anlagenbau, der von den Unternehmen Babcock Borsig, mg technologies, VA Technologie, SAPMarkets Europe und der Deutschen Bank gegründet wurde. Entscheidender Grund für die Schaffung des Marktplatzes war nach Angaben der Firmenvertreter der Babcock Borsig AG, dass die Lieferanten von Komponenten für den Anlagenbau möglichst auf nur einem Marktplatz in Verhandlungen mit ihren Kunden treten können sollten. Der Marktplatz führe zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens, insbesondere der Kommunikation unter den verschiedenen Marktteilnehmern.
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