dmmv: Jugendschutz durch bessere Zugangssicherungen am Endgerät
28.05.2002, 15 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
dmmv: Jugendschutz durch bessere Zugangssicherungen am Endgerät
Verband fordert Dialog zwischen Soft- und Hardwareindustrie
Duesseldorf, 24. Mai 2002. (press1: iBOT) - Der Amoklauf von Erfurt hat in den vergangenen Wochen zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit Gewaltdarstellungen in den Medien geführt. Die in diesem Zusammenhang wiederholt geäußerte Forderung nach einer schärferen Kontrolle des Internets ist inzwischen einer sachlich geführten Diskussion über künftige Zugangsbeschränkungen von jugendschutzrelevanten Inhalten gewichen. Der dmmv begrüßt diese Entwicklung und will vor allem den Dialog zwischen der Soft- und Hardwareindustrie forcieren. "Nur ein Zusammenwirken beider Seiten kann effektive Zugangssicherungen hervorbringen" beschreibt Alexander Felsenberg, dmmv-Vizepräsident und Geschäftsführer den Hintergrund dieses Vorstoßes.
Bei der Diskussion über eine strengere Kontrolle des Internets sind die Besonderheiten des Mediums weitestgehend unberücksichtigt geblieben. Das Internet lässt sich aufgrund seiner weltumspannenden und dezentralen Struktur sowohl von Seiten der Anbieter als auch von staatlichen Institutionen nur sehr schwer kontrollieren. Die Medienexperten der rot-grünen Fraktionen im Bundestag hatten das durch ihren Antrag bestätigt, Internetzugangsprovider nicht zu einer pauschalen Kontrolle der durch ihre Netze geleiteten Inhalte auf jugendgefährdende Angebote zu verpflichten, weil eine lückenlose Kontrolle nicht zu leisten ist.
Die zunehmend sachliche Diskussion zeigt immer deutlicher, dass vor allem Erziehungsberechtigte und Schulen in die Lage versetzt werden müssen, das Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen zu lenken. Vor diesem Hintergrund ist auch der Wunsch des dmmv nach einem verstärkten Dialog von Software-und Inhalteanbietern mit der Hardwareindustrie zu sehen. Der Versuch adäquate Kontrollmechanismen allein durch Software zu garantieren, so Felsenberg weiter, habe sich in der Vergangenheit als unzulänglich erwiesen.
Zwar habe der Einsatz von Filtersystemen (wie bspw. ICRA), die es erlauben Positiv- und Negativlisten von geeigneten bzw. ungeeigneten Online-Inhalten zu erstellen, beachtliche Erfolge gezeitigt. Ein wirksamer Jugendschutz sei jedoch nur gewährleistet, wenn darüber hinaus auch verhindert werde, dass für Minderjährige ungeeignete Inhalte kopiert und damit über private (Online-)Tauschbörsen (wie bspw. Peer to Peer-Netzwerke, Flohmärkte oder auch Schulhöfe) zugänglich gemacht werden können. Gerade über diese "Vertriebswege" findet der hauptsächliche Austausch von digitalen und somit auch von jugendschutzrelevanten Inhalten statt.
Erforderlich ist damit die Verbesserung von Systemen zur Altersüberprüfung, um so die Zugangsmöglichkeiten für Minderjährige weitestgehend ausschließen zu können. Hier wäre z.B. denkbar, dass PCs standardmäßig mit Kartenlesegeräten ausgestattet werden, so dass ein Zugang lediglich mit einer entsprechenden Chipkarte möglich ist. "Nur mit Hilfe einer geeigneten Hardwareunterstützung sind die Schutzmöglichkeiten per Software wirklich effektiv" fasst Felsenberg zusammen.
Darüber hinaus muss generell aber auch der Kopierschutz für digitale Inhalte verbessert werden. Hierdurch würde verhindert, dass ungeeignete Inhalte über die vorhandenen Tauschbörsen für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden können. Nach Ansicht des dmmv ist ein ausreichender Kopierschutz ebenfalls nur durch ergänzende Hardwaremechanismen gewährleistet.
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