DMMV fordert Rechtssicherheit bei E-Learning-Kursen

04.06.2002, 10 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.


PRESSEMITTEILUNG

DMMV fordert Rechtssicherheit bei E-Learning-Kursen
(press1: iBOT) - Duesseldorf, 4. Juni 2002
Wer einen Kursabschluss im Rahmen eines E-Learning-Lehrgangs macht, muss darauf achten, dass dieser auch von Behoerden und Zulassungsstellen anerkannt wird. Darauf hat weist der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. hin. Bisher werden Abschluesse aus E-Learning-Fortbildungen nicht immer als gleichwertig zu Abschluessen aus reinen Praesenzkursen angesehen.

Ein Fall aus der Pflegedienstbranche belegt, dass Abschluesse aus E-Learning-Fortbildungen nicht automatisch Abschluessen aus reinen Praesenzkursen ebenbuertig sind. Der dmmv setzt sich deshalb fuer einheitliche Regelungen der Berufs- und Branchenverbaende bei der Anerkennung von E-Learning-Abschluessen und Praesenzkursen ein.

Nach dmmv-Informationen will beispielsweise die AOK Fern-Lehrgaenge als Weiterbildungsmassnahme in der Pflegebranche nicht mehr generell anerkennen, sondern von Fall zu Fall entscheiden. "Dies verunsichert natuerlich die Teilnehmer in bestehenden Kursen, die nicht absehen koennen, ob ihre Qualifikation bei der Zulassung eines Pflegedienst-Unternehmens anerkannt werden", so Joachim Graf, Leiter des Arbeitskreises Interaktives Lernen des dmmv.

Die Bundes-AOK haette die Moeglichkeit, eine generelle Empfehlung fuer die Anerkennung von E-Learning-Abschluessen im Pflegedienst auszusprechen, haelt sich allerdings hiermit noch zurueck. Graf: "Das ist um so unverstaendlicher, weil die AOK auf anderen Gebieten ein starker E-Learning-Befuerworter ist".

Die Benachteiligung von E-Learning-Absolventen trifft besonders alleinerziehende Frauen, denen der Weg zu beruflichem Aufstieg somit verstellt wird. Die Weiterbildung am heimischen Computer ist fuer sie oft die einzige Alternative.

"Die Branchen sollten hier endlich Klarheit schaffen, um die Teilnehmer an interaktiven Fortbildungen nicht laenger zu verunsichern", fordert Joachim Graf. Angesichts des immer schnelleren Lerntempos koenne keine Branche mehr auf interaktive Lernformen verzichten. Wissen entwickle sich immer staerker zum ausschlaggebenden Standortvorteil innerhalb einer globalisierten Weltwirtschaft. "Wer auf den interaktiven Teil des Weiterbildungsmixes mutwillig verzichtet, verspielt Wettbewerbsvorteile", appelliert der dmmv an die Verantwortlichen.

Teilnehmer an interaktiven Weiterbildungsmassnahmen sollten sich in der Zwischenzeit schriftlich beim Veranstalter eines E-Learning-Kurses bestaetigen lassen, dass sein Angebot von den einschlaegigen Zulassungsstellen anerkannt ist. Das gaebe dem Teilnehmer im Zweifelsfall wenigstens eine rechtliche Handhabe gegenueber dem E-Learning-Veranstalter.

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E-Mail: goertz@dmmv.de  
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Die mehr als 1.300 Mitglieder des dmmv sind in den Sektoren Internet- & Multimedia-Dienstleister, Softwareentwickler, Systemhaeuser, Zugangsplattformen, Online-Diente, Internet Agenbote (E-Content, E-Commerce, E-Services) taetig. Er vertritt bundesweit insgesamt mehr als 1.700 Unternehmen* der Digitalen Wirtschaft in allen medien- u. ordnungspolitischen Belangen.

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In jedem seiner ueber 30 Gremien zu Fachthemen bietet der dmmv ein umfassendes Inhalteangebot auf seiner Website (www.dmmv.de). Mit Foren, Mailinglisten, Voting und Downloads steht den Mitgliedern eine effektive Arbeitsplattform zur Verfuegung.

Als Ansprechpartner fuer Behoerden, Presse und andere Branchenvertretungen ist es dem dmmv gelungen, ein starke Interessenvertretung zu schaffen, um dem Bereich der Interaktiven Medien ein fuer alle Marktteilnehmer ertragreiches Taetigkeitsfeld zu gewaehrleisten.

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