Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers
09.07.2021, 16 Uhr - Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
(press1) - 9. Juli 2021 - Geschäftsführer leben gefährlich!
In der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist das Amt des Geschäftsführers mit besonderer Achtung und Wertschätzung verbunden. Die damit einhergehenden Haftungsrisiken kennt dagegen kaum jemand, und auch den wenigsten Geschäftsführern sind diese bewusst.
Die Anzahl der Kapitalgesellschaften in Deutschland beträgt derzeit knapp unter 1 Million. Pro Gesellschaft gibt es folglich auch mindestens einen Verantwortlichen - im Regelfall Geschäftsführer.
Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag und den Weisungen der Gesellschafterversammlung.
Entscheidende Bedeutung kommt der Legalitätspflicht zu, die bedeutet, dass der Geschäftsführer sich an Recht und Gesetz halten muss. Das betrifft sowohl sein eigenes Handeln, aber auch das der Gesellschaft.
Diese zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingende Pflicht wird im Regelfall dann virulent, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet und der Geschäftsführer in besonderem Maße gefragt ist insb. mit Blick auf das Stellen eines Insolvenzantrages.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt regelmäßig zu sowohl einer zivilrechtlichen Haftung, aber auch einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers selbst, und die Haftungsprivilegierung der Kapitalgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen kann durchbrochen werden.
Ähnliches gilt etwa für die ordnungsgemäße Erledigung der steuerlichen Belange der Gesellschaft. Dies zählt zum Kernbereich der Pflichten. Ein Verstoß dagegen, etwa durch Nichtabgabe der vorgeschriebenen Erklärungen kann zu einem Steuerstrafverfahren und einer Haftung des Geschäftsführers mit seinem privaten Vermögen führen.
Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte hat sich gezielt auf die Geltendmachung und Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen ausgerichtet und berät Sie in den Bereichen
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