Elektronische Signaturen für Bundesprojekte mit Chipkarten.
12.02.2007, 14 Uhr - T7 e.V.
(press1) - Elektronische Signaturen für Bundesprojekte mit Chipkarten. Trustcenter-Betreiber ermöglichen nachladbare Zertifikate für SmartCards.
Berlin, 12.02.2007: Der T7 e.V., der Berufsverband deutscher Trustcenterbetreiber, hat eine Spezifikation für SmartCards veröffentlicht, auf deren Grundlage Zertifikate für die elektronische Signaturfunktion nachträglich (online) durch den Nutzer geladen werden können. Der Herausgeber oder Karteninhaber muss sich damit nicht bereits beim Kauf der Karte für die Verwendung der Signaturfähigkeit entscheiden. Die gemeinsame Spezifikation sorgt dafür, dass der Kartenherausgeber und das Trustcenter, welches das Zertifikat für die elektronische Signaturfunktion im Nachladeprozess bereitstellt unterschiedliche Dienstleister sein können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Interoperabilität der Infrastrukturen entsprechend der eCard-Strategie der Bundesregierung zu verwirklichen. So können nun alle Chipkarten, die im Rahmen von Bundesprojekten ausgegeben werden, z. B. der elektronische Heilberufsausweis, die elektronische Gesundheitskarte oder der digitale Personalausweis und von einem später, z. B. durch ein vom Karteninhaber gewähltes Trustcenter mit einem Zertifikat für die elektronische Signatur ausgestattet werden.
Die im T7 e.V. zusammengeschlossenen Trustcenter haben das Ziel durch eine übergreifende Zusammenarbeit mögliche Hürden bei der Verwendung digitaler Signaturen durch gemeinsame Standards beiseite zu räumen. Neben der nun veröffentlichten Nachladespezifikation wurde bereits mit ISIS-MTT eine Spezifikation veröffentlicht, die wesentlich dazu beigetragen hat, die Interoperabilität im Bereich der Austauschformate und Schnittstellen zu den Trustcentern zu gewährleisten und damit den Einsatz der digitalen Signatur zu erleichtern.
"Die Trustcenterbetreiber haben sich erneut auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt, mit dem die Verbreitung von qualifizierten Zertifikaten kostengünstig und nach individuellem Anwendernutzen möglich wird. Damit steht die elektronische Signatur grundsätzlich jedem Inhaber einer eCard-kompatiblen Karte zur Verfügung", sagt Marcus Belke, Geschäftsführer T7 e.V. Der Berufsverband T7 e.V. und seine Mitglieder schaffen damit die Voraussetzung, um u. a. die Kartenprojekte des Bundes erfolgreich umzusetzen.
Parallel zur jetzt vorgelegten technischen Spezifikation werden auch die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung geschaffen: Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten werden gemäß den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes genauso geregelt wie die notwendigen gemeinsamen Sicherheitsmaßnahmen.
Der Kernpunkt des Verfahrens besteht in der technischen Vorbereitung der Chipkarten vor der eigentlichen Auslieferung an den Kunden. Nachfolgend kann der Karteninhaber ein beliebiges Trustcenter zur Ausstellung und (Online-) Übersendung der Zertifikate in Anspruch nehmen, die für die Erzeugung von qualifizierten elektronischen Signaturen erforderlich sind.
Die Spezifikation wurde in Zusammenarbeit mit allen an den eCard-Projekten beteiligten Seiten erarbeitet. Dabei wurde dem sehr unterschiedlichen Stand der verschiedenen Projekte Rechnung getragen. Die jetzt veröffentlichte Spezifikation stellt das Verfahren in allgemeiner Form dar, das dann für die verschiedenen eCard-Projekte in spezifischer Ausprägung übernommen werden kann. Durch dieses Vorgehen ist eine Standardisierung des Verfahrens gegeben, ohne dass die Notwendigkeiten der einzelnen Projekte vernachlässigt werden.
Eine für die Gesundheitskarte ausgearbeitete Fassung dieser Spezifikation wurde der gematik bereits übergeben und eine entsprechende Vereinbarung mit der gematik ist unterzeichnet.
Die aktuelle Fassung der Spezifikation ist unter: http://www.t7-isis.org
abrufbar.
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Der T7 e.V. ist die Arbeitsgemeinschaft von Trustcenterbetreibern und Zertifizierungs¬diensteanbietern. Seine Mitglieder sind Herausgeber von Chipkarten und Zertifikaten, die eine Voraussetzung für qualifizierte elektronische Signaturen nach dem deutschen Signaturgesetz sind. T7-Mitglieder sind D-Trust GmbH, DATEV eG, Deutsche Post Com GmbH, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Deutsche Telekom AG und TC Trustcenter GmbH. Die seit 1999 bestehende Arbeitsgemeinschaft ist seit Januar 2005 ein eingetragener Verein und Berufsverband. Dieser vertritt die Interessen der deutschen Trustcenterbetreiber und fördert die Anwendungsmöglichkeiten und die Anwendungsfreundlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur.
In diesem Zusammenhang stellt der T7 e.V. unter der Adresse http://www.t7-isis.org
u.a. eine Informationsplattform zur Verfügung, die sämtliche öffentlichen Spezifikationen zugänglich macht. Anwendungsentwickler und Anbieter können dort Informationen zur Einbindung von Signaturkarten abrufen. Unter http://www.signaturauskunft.de stellt T7 e.V. eine öffentliche Datenbank mit den aktuellen Akzeptanzstellen für die qualifizierte elektronische Signatur bereit.
Vorstände:
Dr. Rüdiger Mock-Hecker, Michael Leistenschneider
Vereinssitz:
T7 e.V.
Kommandantenstraße 15
10969 Berlin
Geschäftsführer:
Marcus Belke
Geschäftsstelle:
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Wilhelmstraße 40-42
53111 BONN
gs@t7-isis.org
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