Der Bundesanzeiger nun auch bei Recht für Deutschland

26.05.2004, 15 Uhr - Recht für Deutschland GmbH


(press1: iBOT) - Der amtliche Teil des Bundesanzeigers, herausgegeben von Bundesministerium der Justiz, steht nun rückwirkend ab 2001 auch als Faksimilebestand beim Online-Dienst "Recht für Deutschland" zur Verfügung.
Das Archiv des Bundesanzeigers kann sowohl im Abonnement genutzt werden, als auch über den anonymen Einzeldokumentverkauf im Web durchsucht werden. Ein solches Online-Archiv für den amtlichen Teil des Bundesanzeiger ist zur Zeit einmalig in Deutschland. Unter http://www.recht.makrolog.de     können die Dokumente als PDF und auch im hochkomprimierten CPC-Format ausgeliefert werden. "Endlich können wir der großen Nachfrage unserer Kunden nachkommen und den Bundesanzeiger bei Recht für Deutschland anbieten", so Karl-Christian Rulz, zuständig für den Vertrieb des Online-Dienstes. Der Bundesanzeiger kann über die Aufschlagefunktion, über eine Suche über die Inhaltsverzeichniseinträge und über eine Volltextsuche erschlossen werden. Der Ausdruck ist selbstverständlich im bequemen A4-Format möglich. Kostenlose Testzugänge sind insbesondere im Hinblick auf Unternehmen, die die Akzeptanz dieses Online-Mediums erst einmal prüfen möchten, möglich.
Dieses Angebot wurde durch eine Kooperation zwischen dem Bundesanzeiger Verlag, Köln und der Recht für Deutschland GmbH ermöglicht.
Die Recht für Deutschland GmbH ist ein Unternehmen der Makrolog Content Management AG und der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH.
Neben der Faksimileversion des amtlichen Teils des Bundesanzeigers bietet Recht für Deutschland auch das Bundesgesetzblatt, das Bundessteuerblatt sowie weitere Gesetz- und Verordnungsblätter auf Bundes- und Landesebene an.


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