DMMV begrüßt Entscheidung des Europäischen Parlaments zu Softwarepatenten
30.09.2003, 22 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Innovationskraft von kleinen und mittelständischen Softwareunternehmen bleibt erhalten
Düsseldorf, 30. September 2003 (press1:iBOT)
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv ) e.V. hat die Entscheidung der EU-Parlamentarier zu Softwarepatenten begrüßt. Im Rahmen ihres Votums hatten die Parlamentarier, den Vorschlag der EU-Kommission zwar in erster Lesung verabschiedet, aber mit rund 80 Änderungen zu dem Vorschlag der Kommission, auch sichergestellt, dass Software in der Regel allein dem Urheberrechtsschutz unterfällt und damit amerikanischen Verhältnissen hinsichtlich des Patentschutzes einen Riegel vorgeschoben.
Bei den Mitgliedern der Mitte des Jahres gegründeten Fachgruppe Softwareindustrie im dmmv, die auf die jahrelange Kompetenz und Erfahrung des Verbands der Softwareindustrie (VSI) e.V. zurückgreifen kann, stößt die Entscheidung auf breite Zustimmung. Gerade die mittelständische Softwareindustrie, die das Heraufziehen amerikanischer Verhältnisse und damit eine grenzenlose Patentierbarkeit befürchtet hatte, sieht in dem jetzt vorliegenden Ergebnis einen guten Kompromiss zwischen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas, zu der grundsätzlich auch der Patentschutz gehört, und dem Interesse gerade kleinerer Unternehmen. Die Kreativität und Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen sind damit nicht durch das hohe Risiko einer Patentrechtsverletzung gehemmt.
"Grundsätzlich wird die Entscheidung den Gegebenheiten der Softwarebranche gerecht. Mit den neuen Formulierungen in Artikel 2 ist eine computerimplementierte Erfindung klar definiert und es kann nach unserer Ansicht auch nicht über Umwege ein "Datenverarbeitungsprogramm", also alleine die Software, in den Genuss des Patentschutzes gelangen. Im Gegenzug ist nach unserer Ansicht die Möglichkeit einer Patentierung für die Bereiche, in denen dies auch aus wettbewerbspolitischen Gründen notwendig ist, weiter möglich. Dass sich die Mehrheiten für die angenommenen Änderungsanträge aus unterschiedlichen politischen Lagern zusammengesetzt haben, spiegelt die politische Debatte wieder, die schon vorher einen zweifachen Aufschub der Abstimmung erzwungen hatte" kommentiert Rudi Gallist (R+T GmbH), Vorsitzender der Fachgruppe Softwareindustrie und dmmv-Vizepräsident, das Parlamentsvotum.
Gallist weist in diesem Zusammenhang unter anderem auch auf den wachsenden Markt von Multimedia-Software für mobile Endgeräte hin: "Sollte etwa ein Patentgericht der Meinung sein, ein Handyspiel sei als technischer Beitrag patentierbar, so kann das negative Signalwirkung für die aufstrebende europäische Entertainmentsoftware-Industrie haben. Wir brauchen den Wettbewerb der Ideen in Europa, nicht den Wettbewerb der Patentanwälte."
Gallist fordert die EU-Parlamentarier daher auf, auf die Notwendigkeiten und Gegebenheiten vor allem der kleinen und mittelständischen Software-Unternehmen in Europa Rücksicht zu nehmen: "Es muss sicher gestellt werden, dass beispielsweise Algorithmen, also grundsätzliche Methoden, mit denen Software funktioniert, auch in Zukunft nicht patentierbar sind."
Allerdings müssen nach Ansicht des dmmv auf alle Fälle auch die Kosten für die Registrierung und die Recherche von Patenten auf ein Mass reduziert werden, dass es auch kleinen und mittelständischen Unternehmen erlaubt, Patente anzumelden bzw. eine Recherche mit einem angemessenen Zeit- und Kostenaufwand durchzuführen.
"Wir müssen auf alle Fälle für eine Stärkung unserer mittelständisch geprägten Softwareindustrie sorgen. Darauf wird auch in Zukunft der Fokus unserer Aktivitäten liegen" schliesst Gallist seine Stellungnahme.
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