Internationale Gemeinschaft sagt Spam und gefährdenden Inhalten den Kampf an
17.12.2003, 15 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
PRESSEMITTEILUNG
Internationale Gemeinschaft sagt Spam und gefährdenden Inhalten den Kampf an
UN-Gipfel verabschiedet Declaration of Principles und Action Plan
Düsseldorf, 17. Dezember 2003. (press1: iBOT) - Der WSIS (http://www.wsis.org
), eines der ungewöhnlichsten Gipfeltreffen der UN, ist am Freitagabend mit der Annahme der Declaration of Principles zu Ende gegangen. Als ersten Erfolg im internationalen Kampf gegen Spam und gefährdende Inhalte wertet der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. die entsprechenden Passagen in der Erklärung. "Wichtig ist vor allem, dass beide Themen von der internationalen Gemeinschaft als drängende Probleme wahrgenommen werden. Wir halten daher die schlichte Erwähnung in der Abschlusserklärung für einen ersten Schritt zur internationalen Lösung dieser Fragen" so dmmv-Geschäftsführer Alexander Felsenberg.
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. hat die Digitale Wirtschaft in Deutschland beim UN-Gipfel vertreten. Die vom dmmv im Vorfeld eingebrachten Positionen zu den Themen Spam und gefährdende Inhalte finden sich nun - wenn auch in verallgemeinerter Form - in der Gipfelerklärung wieder. So setzt sich der dmmv im Rahmen der von ihm inititerten Anti-SPAM-Allianz für eine internationale Lösung ein, die vor allem die internationale Ächtung und eine Verfolgbarkeit von Spam-Versendern unabhängig von Ländergrenzen vorsieht. "Die Delegationen haben bis zuletzt um einzelne Formulierungen gerungen, daher kann es kaum überraschen, dass sich die angesprochenen Problemfelder nur in allgemeiner Form in der Deklaration wiederfinden. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass sie so zu den zentralen Aspekten der UN-Deklaration zur Informationsgesellschaft zählen. Das führt dazu, dass die Themen gerade in den Ländern, in denen sich die Informationsgesellschaft noch im Frühstadium und im Aufbau befindet, frühzeitig wahrgenommen und entsprechend behandelt werden" so Felsenberg weiter. Dabei könnten die Länder mit einer hohen Internetpenetration in vielen Aspekten eine Vorbildfunktion übernehmen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die technischen Möglichkeiten, mit denen Spam-Versender identifiziert werden können, der aktuellen Situation möglichst rasch angepasst werden.
In der Declaration of Principles heisst es in Absatz 37: "Spam ist ein bedeutendes und wachsendes Problem für Nutzer, Netzwerke und das gesamte Internet. Spam und Internetsicherheit sollten auf angemessener nationaler und internationaler Ebene begegnet werden." (Originaltext: "Spam is a significant and growing problem for users, networks and the Internet as a whole. Spam and cyber-security should be dealt with at appropriate national and international levels."). Felsenberg sieht in dieser Formulierung eine günstige Voraussetzung für eine umfassende, internationale Lösung des Spam-Problems.
Gleiches gilt für die Bekämpfung gefährdender Inhalte (wie Gewaltdarstellungen oder Kinderpornographie), das ebenfalls zu de zentralen Anliegen der Informationsgesellschaft gehört. Der dmmv hat hier durch die gemeinsam mit anderen Medienverbänden gegründete Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. bereits vor einigen Jahren ein Zeichen gesetzt. Um möglichen staatlichen Eingriffen vorzubeugen, erachtet der dmmv die Etablierung von Selbstkontrollmechanismen auch in anderen Ländern für unumgänglich. Die am Freitag verabschiedete Declaration of Principles bietet hierfür gleichfalls einen guten Ansatzpunkt für internationale Maßnahmen, mit dem gefährdende Inhalte zurückgedrängt werden können.
In der Abschlusserklärung heißt es in den Absätzen 57-59: (57.) "Wir erkennen die ethische Verpflichtung der Informationsgesellschaft, die Gerechtigkeit sowie Würde und Wert jedes Menschen fördern sollte. Der Familie sollte möglichst breiter Schutz eingeräumt werden, damit sie ihrer tragenden Rolle in der Gesellschaft gerecht werden kann. (58.) Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die inhaltliche Aufbereitung sollte die menschlichen Grundrechte und fundamentalen Freiheiten anderer respektieren - einschließlich des Schutzes der Privatsphäre, des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Übereinstimmung mit den relevanten internationalen Bestimmungen. (59.) Alle Akteure der Informationsgesellschaft sollten geeignete Schritte und vorbeugende Maßnahmen veranlassen (und gesetzlich festlegen), die sich gegen den Missbrauch der Informations- und Kommunikationstechnologien wenden. Hierzu zählen etwa illegale und andere Handlungen, die durch Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit in Verbindung stehende Intoleranz, Hass, Gewalttätigkeit, alle Formen des Kindesmissbrauches, einschließlich Pädophilie und Kindpornographie sowie Menschenhandel oder durch die Ausbeutung von Menschen motiviert sind.*
Auch die Behindertenverbände dürfen die Genfer Deklaration als ersten Erfolg verbuchen, können sie sich doch künftig in punkto Barrierefreiheit auf die Aussagen der Genfer Erklärung berufen. In den Paragraphen 13 und 30 der Genfer Erklärung zur Informationsgesellschaft finden sich nun die Forderung, die Bedürfnisse behinderter Menschen besonders zu berücksichtigen:
(13.) "Beim Aufbau der Informationsgesellschaft soll gesellschaftlichen Randgruppen und besonders schützenswerten Gruppierungen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. Hierzu zählen vor allem Migranten, Heimatlose und Flüchtlinge, arbeitslose und unterprivilegierte Menschen, Minderheiten sowie Nomaden. Wir werden auch die speziellen Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen berücksichtigen." (Originaltext: (13.) "In building the Information Society, we shall pay particular attention to the special needs of marginalized and vulnerable groups of society, including migrants, internally displaced persons and refugees, unemployed and under-privileged people, minorities and nomadic people. We shall also recognize the special needs of older persons and persons with disabilities.”)
(30.) "Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Stadien der Aus- und Weiterbildung soll gefördert werden, wobei die speziellen Notwendigkeiten behinderter Menschen sowie benachteiligter und verletzbarer Gruppen berücksichtigt werden sollen." (Originaltext: (30.) "The use of ICTs in all stages of education, training and human resource development should be promoted, taking into account the special needs of persons with disabilities and disadvantaged and vulnerable groups.”)
Auch das grundsätzliche Bekenntnis zur Informationsfreiheit für alle und dem damit verbundenen Abbau von Zugangshemmnissen darf von den Behinderten als Zusage für eine - zunehmend auch gesetzlich verankerte - Barrierefreiheit gewertet werden.
"Basierend auf der Genfer Erklärung, die nicht mehr aber eben auch nicht weniger als ein erster Schritt ist, folgen jetzt zwei Jahre, in denen konkret an Maßnahmen und Lösungen der internationalen Probleme gearbeitet werden muss. Der dmmv wird im Rahmen der Anti-Spam-Allianz, seiner Arbeit in der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSM) sowie im Beirat des Projekts Barrierefrei Informieren und Kommunizieren geeignete Lösungsansätze vorantreiben" schließt Felsenberg sein Resumee.
Weitere Informationen bietet der vollständige Text der Declaration of Principles: www.itu.int/wsis/documents/doc_multi.asp?lang=en&id=1154
Kontakt:
Deutscher Multimedia Verband (dmmv) e.V.
Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 600 456 -26, Fax: -33
mailto:salzig@dmmv.de
Die Pressemitteilung mit Umlauten finden Sie unter:
http://www.dmmv.de/ww/de/7_pub/aktuelles/pressemitteilungen.cfm
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