Gemeinsamer Ausschuss der FSM hat über Anforderungen an Altersverifikationssysteme entschieden
23.08.2004, 11 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
FSM bedauert Fehlen einer gesetzlichen Übergangsfrist
Berlin, 23.08.2004. (press1: iBOT) - Der Gemeinsame Ausschuss der FSM hat in einem Beschwerdeverfahren gegen ein Mitglied der FSM über die an Altersverifikationssysteme (AVS) zu stellenden Anforderungen entschieden. Der Anbieter hatte ein rein online-gestütztes Verfahren eingesetzt, bekannt als Personalausweisroutine. Im Ausgangsverfahren hatte der Beschwerdeausschuss bereits entschieden, dass bei derzeitigem Stand der Technik rein online-gestützte AVS, wozu die von dem Beschwerdegegner eingesetzte Personalausweisroutine zählte, nicht den Anforderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) an "geschlossene Benutzergruppen" genügen und daher momentan eine Face-to-Face-Kontrolle für den rechtmäßigen Vertrieb von Erwachsenenangeboten im Internet erforderlich ist. Darüber hinaus müsste ein AVS so beschaffen sein, dass es eine massenhafte Verbreitung der vom Anbieter vergebenen Zugangsdaten verhindert. In dem daraufhin erfolgten Berufungsverfahren bestätigte der vom Berufungsausschuss angerufene Gemeinsame Ausschuss diese Kriterien.
Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Gremium des FSM Beschwerdeausschusses und höchste Instanz im Beschwerdeverfahren. Er kann angerufen werden, wenn über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und mit Interesse für die Mitglieder der FSM zu entscheiden ist oder um bei divergierenden Beschlüssen verschiedener Ausschüsse eine einheitliche Spruchpraxis herbeizuführen. Er besteht aus neun unabhängigen Mitgliedern.
Altersverifikationssysteme sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) vom Anbieter einzusetzen, um eine Verbreitung von Erwachsenenangeboten an Minderjährige zu verhindern. AVS sind insbesondere bei pornografischen, offensichtlich schwer jugendgefährdenden und für Minderjährige indizierte Medien einzusetzen.
Die Diskussion um ausreichende Anforderungen an AVS wird schon mehrere Jahre geführt und erfuhr in jüngerer Zeit eine Wiederbelebung durch das Inkrafttreten des JMStV letzten Jahres und den darauf folgend durch die KJM aufgestellten Grundsätzen.
Die FSM hat zum Thema AVS eine eigene Projektgruppe ins Leben gerufen, die seit fast zwei Jahren tätig ist und sich mit zukunftsweisenden und zugleich wirtschaftlichen Systemen befasst. Gabriele Schmeichel, Vorstandsvorsitzende des FSM e.V. bedauert, dass der Gesetzgeber keine Übergangsfristen im JMStV vorgesehen hat, wie es etwa im Jugendschutzgesetz bei der Umsetzung der strengeren Vorschriften zur Altersüberprüfung beim Tabakkauf an Automaten der Fall ist. Dies hätte eine wirtschaftlich vertretbare Änderung des Jugendmedienschutzes bedeutet und eine Abwanderung vieler Unternehmen ins Ausland verhindert, von wo aus sie gegenwärtig meist ohne jegliche Altersverifikationssysteme ihre Webseiten ins weltweit erreichbare Internet einspeisen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es die FSM, wenn Anbieter in Deutschland bleiben und sich aktiv an der Entwicklung neuer wirtschaftlich tragbarer AVS beteiligen, zum Beispiel der gegenwärtig in Pilotprojekten getesteten Altersüberprüfung mittels Geldkarte. Die zur Entwicklung notwendigen Migrationswege hält die FSM in diesem Zusammenhang für unvermeidbar.
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