Staatliche Förderung von Open-Source-Software umstritten
11.11.2004, 15 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
(press1) - Investitionen in IT-Infrastruktur sollten sich an Kosten-Nutzen-Kriterien orientieren
Vertreter der Softwarebranche kamen gestern in Berlin zusammen, um auf einer Branchenkonferenz des Bundesverbandes der Digitalen Wirtschaft über rechtliche, ökonomische und wettbewerbspolitische Aspekte von proprietärer Software und Open-Source-Software zu diskutieren. Eines wurde dabei vor allem deutlich: Die Frage, ob eine staatliche Förderung von Open-Source-Software zu einem Innovationsschub und zu mehr Wettbewerb auf dem Softwaremarkt führen kann, ist unter Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik umstritten.
Düsseldorf, 11. November 2004
"Die Märkte für Standardsoftware sind überwiegend durch eine hohe Marktkonzentration gekennzeichnet", sagte Jens Mundhenke vom Institut der Weltwirtschaft, Kiel. "Open-Source-Software mit seinen niedrigen Markteintrittsbarrieren kann hier den Wettbewerb intensivieren." Stefan Kooths vom Münster Institute for Computation Economics (MICE) der Universität Münster bezweifelt, dass die Förderung von Open-Source-Software eine ökonomisch wie politisch vertretbare Aufgabe sein kann: "Open-Source-Software schafft keine Wertschöpfungspotenziale, sondern bietet nur einen Teil der Möglichkeiten des kommerziellen Marktes. Die Umsatz- und Beschäftigungseffekte von Open-Source-Software sind damit geringer als die Effekte kommerzieller Software".
Auch juristisch wirft Open-Source-Software Fragen auf. Zwar gilt die Überlassung von Open-Source-Software als Schenkung, unproblematisch ist das hingegen nicht. "Denn trotz Schenkung bleiben die Hersteller zumindest in bestimmten Fällen Dritten gegenüber haftbar. Und auch der Käufer selbst hat gegenüber Händlern und Vertrieben einen Haftungs- und Gewährleistungsanspruch", so die Einschätzung von Gerald Spindler, Professor an der Universität Göttingen. Auch vergaberechtlich kann die explizite Festlegung auf eine technologische Plattform in der Ausschreibung Probleme mit sich bringen. "Die öffentliche Hand muss ausgehend von ihrem konkreten Bedarf frei, lizenzoffen, abstrakt und auch ergebnisoffen ausschreiben. Das heißt, nur dort, wo der Bedarf es sachlich oder technologisch belegbar erfordert, ist eine Einschränkung zulässig", wie Professor Dr. Dirk Heckmann von der Universität Passau betont. Dr. Axel Metzger vom Max-Planck-Institut, München, und dem Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software (ifrOSS), München, sieht beim rechtlichen Vergleich der beiden Software-Modelle zwar bei Open-Source-Lizenzen zusätzliche Freiheiten für den Nutzer, hinsichtlich bestehender Probleme jedoch keine Unterschiede: "Alles in allem sind mit Vermarktung wie Nutzung von proprietärer Software genauso viele rechtliche Probleme wie mit Open-Source-Software verbunden."
Investitionen in IT-Infrastruktur sollten sich an Kosten-Nutzen-Kriterien orientieren
Im Verlauf der Diskussionsrunden wurde auch das Thema der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen angesprochen, wobei unter den Vertretern der Politik Einigkeit bestand, dass derartige Patente auch in Zukunft erteilt werden sollen. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass keine Patente auf reine Geschäftsmethoden und auch keine Trivialpatente erteilt werden. Insgesamt zeigte sich im Ergebnis der Diskussionsrunden mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft, dass niemand an einer staatlichen Förderung von Open-Source-Software zulasten von proprietärer Software interessiert ist.
"Microsoft stellt sich dem Wettbewerb und nimmt die Herausforderung durch Open-Source-Software ernst" so Walter Seemayer, National Technology Officer bei Microsoft Deutschland. Er betonte: "Interoperabilität und offene Standards sind ein wichtiger Faktor im Wettbewerb. Daher haben die Förderung von Interoperabilität und die Verwendung von offenen Standards eine hohe Bedeutung für Microsoft."
Auch Hans-Joachim Otto, Mitglied des Bundestages für die FDP sprach sich für ein "Signal der Offenheit" aus: "Wir sollten den Wettbewerb fördern und uns nicht festlegen. Weder zur einen, noch zur anderen Seite." Jörg Tauss, Sprecher für Medien und Neue Medien der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, sah in diesem Zusammenhang auch keine Notwendigkeit das Wettbewerbsrecht zu verschärfen. "Die Frage ist jedoch, ob es immer richtig angewendet wird", so seine Einschätzung.
Rudi Gallist, Vizepräsident des BVDW, erinnerte daran, dass die Marktstrukturen überall auf der Welt ähnlich seien und forderte: "Mehr Wettbewerb entsteht nicht, indem wir den Markt bekämpfen und neue Gesetze schaffen. Mehr Wettbewerb entsteht nur, indem wir die bestehenden Hürden abbauen und das geltende Wettbewerbsrecht anwenden. Investitionen in IT-Infrastruktur sollten sich allein an betriebswirtschaftlichen Kriterien, das heißt am Kosten-Nutzen-Verhältnis orientieren und nicht an politischen Maßgaben."
Einhellig lobten alle Teilnehmer die positive Atmosphäre und die lebhafte, sachlich geführte, konstruktive Diskussion. Rudi Gallist: "Auch wenn am Schluss nicht alle einer Meinung waren, haben die Diskussionen eines gezeigt: Es geht nicht um entweder Open-Source-Software oder proprietäre Software, sondern um sowohl als auch."
Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 600 456 -26, Fax: -33
mailto:salzig@dmmv.de
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Als der maßgebliche Berufsverband entwickelt der BVDW Aus- und Weiterbildungsmodelle (mit Zertifizierung zur Qualitätssicherung), Kalkulationsgrundlagen, Musterverträge und Handlungsempfehlungen für die neuen Tätigkeitsfelder. Seine Kernfunktion liegt neben der politischen Arbeit in seiner Leistung als Know-how-Pool, Austauschplattform und Anbieter von Serviceleistungen für seine Mitglieder.
Der BVDW bietet den wichtigsten Branchensegmenten in eigenständigen Fachgruppen zu den Themen Aus- und Weiterbildung, Agenturen, Dienstleister, E-Commerce, E-Content/E-Services, Online-Vermarktung und Softwareindustrie ein umfassendes Inhalteangebot auf seiner Website (www.bvdw.org
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