BVDW geht gegen unseriöse Anbieter pornographischer Inhalte vor

02.06.2005, 17 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.


- Webseiten bieten ungehinderten Zugang
- Jugendschutz außer Kraft gesetzt

(press1) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. engagiert sich für den Jugendschutz und geht derzeit gegen Anbieter vor, die keinerlei Altersüberprüfung bei der Bereitstellung von pornographischen Inhalten einsetzen. Die ersten Anbieter werden derzeit schriftlich zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, werden Strafanzeigen folgen. "Unseriöse Anbieter sollen wissen, dass wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um in diesem hochsensiblen Bereich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu sorgen", so BVDW-Präsident Arndt Groth (InteractiveMedia CCSP GmbH).

Düsseldorf/München, 2. Juni 2005
Gemäß Strafgesetzbuch besteht ein umfassendes Verbreitungsverbot für die sogenannte harte Pornografie. Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags am 1.4.2003 wurde erstmals die Möglichkeit geregelt, pornografische Inhalte geschlossenen Benutzergruppen in den interaktiven Medien zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es geeigneter Altersverifikationssysteme, die gewährleisten, dass ausschließlich Erwachsene Zugriff auf die entsprechenden Inhalte haben. Als zuständige Prüfstelle für die Bewertung der Authentifizierungskonzepte hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits mehrere Altersverifikationssysteme als geeignet eingestuft. Die vom BVDW adressierten Anbieter arbeiten jedoch bisher entweder überhaupt nicht mit einer Altersverifikation oder mit einem System, dass prinzipiell einen ungehinderten Zugang zu den Inhalten ermöglicht. Darunter fällt auch die in der vergangenen Woche vom OLG Düsseldorf für unzulässig erklärte Altersüberprüfung per Personalausweisnummer. "Der Blick in den eigenen Personalausweis zeigt, wie simpel dieser Mechanismus funktioniert.", so BVDW-Gesamtvorstandsmitglied Dr. Christian Dressel "Jede Personalausweisnummer enthält einen Code, bei dem das Geburtsdatum in umgekehrter Reihenfolge angegeben ist. Eine Altersüberprüfung, die das zu Grunde legt ist höchst manipulativ und kann daher nicht als angemessen gelten."

Keine Kavaliersdelikte, sondern Straftatbestände

In den fünf konkreten Fällen, in denen der BVDW aktiv geworden ist, wurden besonders schwerwiegende Verletzungen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen festgestellt. "Es handelt sich hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Straftatbestände", betont Dr. Hauke Scheffler, der das Mandat des BVDW übernommen hat. "Es ist nicht hinzunehmen, dass einige Anbieter ausscheren und auf Altersüberprüfungen verzichten, um sich so einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten des Jugendschutzes zu verschaffen." Die betroffenen Anbieter sind nun aufgefordert, eine Unterlassungs- oder eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Damit soll sicher gestellt werden, dass bis zum 6. Juni 2005 geeignete Altersverifikationssysteme zum Einsatz kommen oder die Inhalte überhaupt nicht mehr über das Internet abrufbar sind. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, droht ihnen eine Strafanzeige.

"Wir wollen mit diesem Schritt ein Zeichen setzen. Der BVDW engagiert sich schon seit langem über die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) für die Einhaltung des Jugendschutz in den interaktiven Medien", so Dr. Dressel zu den Motiven des Verbands. "Daher ist es aus unserer Sicht inakzeptabel, wenn Unternehmen aus Profitgründen, auf Altersüberprüfungen verzichten oder Sicherungsmaßnahmen einsetzen, die weit unter dem Niveau liegen, das beispielsweise für die Einrichtung von Online-Konten erforderlich ist . Dabei geht es überhaupt nicht darum, alle Erotikanbieter in eine Ecke zu drängen. Ganz im Gegenteil: Viel mehr geht es um eine saubere Trennung zwischen den Anbietern, die ihr Geld im Erotikgeschäft damit verdienen, dass grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen Inhalten ermöglicht wird, und den Anbietern, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und so sicher stellen, dass niemand unberechtigten Zugang erhält."

Weitere Abmahnungen sind nach Einschätzung der BVDW-Rechtsexperten durchaus wahrscheinlich. "Es tummeln sich leider noch eine ganze Reihe Anbieter, für die geeignete Altersverifikationen eine untergeordnete bis gar keine Rolle spielen", so Dr. Scheffler. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig auch Anbieter, die mit einfachsten Methoden eine Altersverifikation suggerieren (beispielsweise durch die "Überprüfung" der Personalausweisnummer) in die Schusslinie geraten. "Die Abmahnung ist das vom Gesetzgeber legitimierte Mittel, um hier auf außergerichtlichem Wege einen Warnschuss abzugeben. Wir hoffen, dass wir unsere juristischen Bemühungen künftig nicht intensivieren müssen, um die schwarzen Schafe in diesem Bereich unter Kontrolle zu bekommen", blickt Dr. Dressel nach vorn.

Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 600 456 -26, Fax: -33
mailto:salzig@bvdw.org    
Die Pressemitteilung zum Download finden Sie unter:
http://www.bvdw.org/ww/de/7_pub/aktuelles/pressemitteilungen.cfm    
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Mit Beschluss der zwölften Mitgliederversammlung heißt der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. künftig Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Der BVDW ist Europas mitgliederstärkste Interessen- und Berufsvertretung der Digitalen Wirtschaft mit mehr als 940.000 Beschäftigten. Die rund 1.000 Mitglieder des BVDW sind in den Sektoren Internet- und Multimedia-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und - handel, Systemhäuser, Zugangsplattformen, Online-Dienste und Internetangebote (E-Content, E-Commerce, E-Services) tätig. Er vertritt bundesweit insgesamt rund 1.600 Unternehmen* der Digitalen Wirtschaft in allen medien- und wirtschaftspolitischen Belangen.

Als der maßgebliche Berufsverband entwickelt der BVDW Aus- und Weiterbildungsmodelle (mit Zertifizierung zur Qualitätssicherung), Kalkulationsgrundlagen, Musterverträge und Handlungsempfehlungen für die neuen Tätigkeitsfelder. Seine Kernfunktion liegt neben der politischen Arbeit in seiner Leistung als Know-how-Pool, Austauschplattform und Anbieter von Serviceleistungen für seine Mitglieder.

Der BVDW bietet den wichtigsten Branchensegmenten in eigenständigen Fachgruppen zu den Themen Aus- und Weiterbildung, Agenturen, Dienstleister, E-Commerce, E-Content/E-Services, Online-Vermarktung und Softwareindustrie ein umfassendes Inhalteangebot auf seiner Website (http://www.bvdw.org     ). Mit Foren, Mailinglisten, Votings und Downloads steht den Mitgliedern eine effektive Arbeitsplattform zur Verfügung. Die inhaltliche Arbeit wird in mehr als 20 Arbeitskreisen und Projektgruppen vorbereitet.

Als Ansprechpartner für Behörden, Presse und andere Branchenvertretungen ist es dem BVDW gelungen, eine starke Interessenvertretung zu schaffen, um dem Bereich der Interaktiven Medien ein für alle Marktteilnehmer ertragreiches Tätigkeitsfeld zu gewährleisten.

* BVDW-Mitglieder und die vom BVDW politisch vertretenen Unternehmen des Netzwerks der Digitalen Wirtschaft