Internetsicherheit - Vorschriften und Gesetze reichen nicht aus

24.10.2006, 15 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.


(press1) - BVDW und TeleTrusT kritisieren Gesetzesvorhaben und setzen sich für Stärkung der Medienkompetenz ein
München, 24. Oktober 2006
In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben sich heute der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und der TeleTrusT Deutschland e.V. zu den geplanten Änderungen in der deutschen Gesetzgebung, durch die Sicherheit vor Phishing- und Hacking-Attacken verbessert werden soll, geäußert. Beide Verbände kritisierten dabei die aktuellen Vorhaben als unzureichend. So lässt insbesondere der neue §202c: Absatz 1 des Strafgesetzbuches (zum Thema "Hacking-Tools") die Interpretation zu, dass der Handlungsspielraum der Unternehmen bei der Entwicklung individueller Schutzmechanismen eingeengt werden könnte. Auch fehle es bisher an einem hinreichenden Gesamtpaket. Wirklicher Schutz vor Datendiebstahl und kriminellen Angriffen im Internet werde nach Auffassung der Experten nur durch eine schnellere und intensivere internationale Zusammenarbeit sowie die Verbesserung der Medien- und Technologiekompetenz auf Seiten der Anwender und der öffentlichen Hand erzielt, nicht aber allein durch nationale oder europaweite Gesetzestexte.

"Natürlich brauchen wir auch in Deutschland die Umsetzung der CyberCrimeConvention und der entsprechenden EU-Richtlinie, allerdings wesentlich rascher als es derzeit geschieht", so BVDW-Vizepräsident Harald R. Fortmann (advertising.com GmbH). "Und dennoch gilt auch dann: Wer die Meinung vertritt, nur durch regulatorische Maßnahmen sei ein wirksamer Schutz zu etablieren, handelt fahrlässig." Viel mehr sei dringend ein umfassendes Maßnahmenpaket erforderlich, das nicht nur die Kompetenz der Wirtschaft und der Anwender, sondern auch die der Strafverfolgungsbehörden stärke. "Die Tatsache, dass nur ein verschwindend geringer Teil aus den EU-Ländern kommt, zeigt, wo das eigentliche Problem liegt", konstatiert BVDW-Gesamtvorstand Peter J. Bisa (Tactum GmbH). "Solange wir uns mit den entsprechenden Regelungen auf nationalem oder europaweitem Terrain bewegen, ist das Problem nicht in den Griff zu bekommen. Da die internationale Zusammenarbeit im Verhältnis zur Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung zu langwierig ist, müssen die Maßnahmen jenseits gesetzlicher Regulierung umso intensiver sein."
Trennscharfe Abgrenzung zwischen legaler und krimineller Nutzung von Hackingtools
Konkreten Nachholbedarf sehen die beiden Verbände hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs des Computerstrafrechts in punkto Hacking. TeleTrusT-Geschäftsführer Prof. Dr. Reimer: "Bei der Ausgestaltung der Tatbestände zur Nutzung von Hackingtools muss der Umstand ausreichend berücksichtigt werden, dass die Unternehmen diese Werkzeuge zur Wahrung ihrer Sicherheitsinteressen selbst entwickeln und nutzen müssen." Er fordert daher eine entsprechende Anpassung des Gesetzestextes.

"Für die weitere Entwicklung des Wirtschaftszweiges E-Commerce und den Umgang mit sensiblen Daten beim Online-Marketing müssen alle Beteiligten sich auf einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten verpflichten", merkt BVDW-Gesamtvorstand Dr. Christian Dressel an. Die Tatsache, dass die E-Commerce-Unternehmen (inklusive der Bankenwirtschaft) das Problem erkannt haben und entsprechende Sicherheitsanstrengungen unternommen haben, sollte die Nutzer nicht in Sicherheit wiegen. Die Erhöhung der Medienkompetenz und des Sicherheitsbewusstseins auf Seiten der Anwender sollte höchste Priorität bei Wirtschaft und Politik haben. Ähnliches gelte auch für die Strafverfolgungsbehörden und den Gesetzgeber - hier sei in Sachen Technologiekompetenz noch immer ein hoher Nachholbedarf vorhanden. "Der BVDW steht hier als zentraler Partner für geeignete Schritte zur Sensibilisierung zur Verfügung", signalisiert Harald R. Fortmann Gesprächsbereitschaft. "Wir haben durch unterschiedliche Maßnahmen wie Empfehlungskataloge und Leitfäden für die E-Commerce-Unternehmen sowie Informationsangebote für Verbraucher und Anwender unsere Kompetenz in diesem Bereich mehrfach untermauert."

Der BVDW stellt unter www.bvdw.org Interessierten unterschiedliche Praxishilfen zum Thema "Vertrauen und Sicherheit im Internet" zur Verfügung. Neben Verhaltensempfehlungen und umfangreichen Linktipps bietet die Fachgruppe E-Commerce Empfehlungskataloge und Praxisleitfäden für die Online-Wirtschaft an.

Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik
Tel. 030 88007837, Fax: -33
fuchs@bvdw.org     www.bvdw.org    

Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 600456 -26, Fax: -33
Mobil 0177 8528616
salzig@bvdw.org    
TeleTrusT Deutschland e.V.
Sabine Faltmann
Tel. 0241 8946822
teletrust@faltmann-pr.de   www.teletrust.de  
Über den BVDW:
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen.

Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.

Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen der Digitalen Wirtschaft liefert.

Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern.

Über den TeleTrusT e.V.:
TeleTrusT Deutschland e. V. wurde 1989 gegründet, um die Vertrauenswürdigkeit von Informations- und Kommunikationstechnik in einer offenen Systemumgebung durch angewandte Kryptographie zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt sich der gemeinnützige Verein für die Interoperabilität von IT-Sicherheitsprodukten sowie die internationale Standardisierung und angemessene Sicherheit der verschiedenen Anwendungsbereiche ein. Vor diesem Hintergrund unterstützt TeleTrusT die Berücksichtigung der Vertrauenswürdigkeit in bestehenden oder geplanten IT-Anwendungen in öffentlichen Einrichtungen und Verbänden. Besondere Aufmerksamkeit finden dabei Sicherheitsdienste und ihr Management für eine vertrauenswürdige IT in Medizin und Gesundheitsverwaltung, im elektronischen Rechtsverkehr und in der Telekooperation mittels EDI.

Der Verein hat über 90 institutionelle Mitglieder: Vertreten sind wesentliche Anwenderbereiche und Forschungseinrichtungen, Entwickler und Hersteller von einschlägigen Sicherheitsprodukten, Behörden und Prüfstellen. In interdisziplinären Arbeitsgruppen werden Vorschläge und Erfahrungen von Experten zusammengeführt und in Berichte, Ergebnisdokumente und Empfehlungen umgesetzt.