BVDW Lawyers Lounge klärt über juristische Fallstricke auf
01.03.2007, 17 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
(press1) - Kick-Off der kostenlosen Informationsveranstaltung am 6. März
Düsseldorf, 1. März 2007. Die Rechtssprechung im Bereich der Digitalen Wirtschaft - insbesondere des E-Commerce - ändert sich fortwährend. "Um auf dem Laufenden zu bleiben muss man sich ständig neu informieren", erklärt Gerd M. Fuchs, Justiziar des BVDW. "Andernfalls läuft man Gefahr in Rechtsfallen zu tappen, die sehr kostspielig werden können." Daher lädt der BVDW alle Mitglieder und Interessierte am 6. März zur Münchener Auftaktveranstaltung der Lawyers Lounge ein. Die Kanzleien Noerr Stiefenhofer Lutz, SDGLaw Rechtsanwälte, Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl und FPS Fritze Paul & Seeling informieren auf der Tagung über die Entwicklung von Rechtsgebieten, neue Rechtssprechungen und bestehenden Rechtsfallen für die Digitale Wirtschaft
Den Auftakt macht ein Vortrag über die "Mitverantwortlichkeit von Diensteanbietern für user generated content". Der Vortrag gibt einen Überblick über die Mitverantwortlichkeit der Betreiber von Web 2.0 Portalen in Bezug auf rechtwidrige Inhalte, die von Benutzern selbständig heraufgeladen wurden. Weiter geht es mit einer Erläuterung über die "Rechtlichen Fallstricke beim Angebot von Mobile Commerce Diensten". Die winzigen Bildschirme der mobilen Endgeräte erfüllen kaum die Vorschriften der Informations- und Transparenzanforderungen des E-Commerce gegenüber den Nutzern. Wie das Angebot von mobilen Diensten rechtlich dennoch abgesichert werden kann, ist Gegenstand dieses Vortrags.
Die Ausführungen über "Das neue Telemediengesetz im Hinblick auf die Neuordnung des E-Commerce" werden zum Einen auf die wesentlichen Änderungen und Neuerungen der Gesetzeslage aufmerksam machen. Zum Anderen wird anhand ausgewählter Beispiele aufgezeigt, wie in der Praxis alte Risiken beseitigt und neue vermieden werden können. Der vierte Vortrag "Rechtliche Grenzen der Onlinevermarktung am Beispiel des Datenschutzrechts" erläutert einige Anforderungen an eine datenschutzrechtskonforme Gestaltung der Onlinevermarktung.
Die BVDW Lawyers Lounge startet am 6. März 2007 um 17:00 Uhr. Im Anschluss an die Vorträge lädt der BVDW und zusammen mit den vertretenen Kanzleien zum Networking bei Getränken und Snacks ein. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung unter > http://www.bvdw.org/veranstaltungen/termine.html
Kontakt:
Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik
Tel. 030 88 00 78 -37, Fax: -33
mailto:fuchs@bvdw.org
Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 60 04 56 -26, Fax: -33
Mobil 0177 8 52 86 16
mailto:salzig@bvdw.org
Über den BVDW:
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen.
Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.
Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen der Digitalen Wirtschaft liefert.
Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern.
Pressekontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Simona Haasz
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
Tel: 0211 60 04 56 26
Fax: 0211 60 04 56 33
presse@bvdw.org
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