Unsicherheit beim Widerrufsrecht führt oft zu Abmahnungen
14.12.2007, 15 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
BVDW bringt über Stellungnahme konstruktive Verbesserungsvorschläge ein
(press1) - Düsseldorf, 14. Dezember 2007. Die derzeit geltende Widerrufsbelehrung ist für Online-Händler ein echtes Ärgernis. Die aufgrund der unterschiedlichen aktuellen Rechtsprechung ungeklärte Frage, wie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auszusehen hat, führt bei den betroffenen Shop-Betreibern nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern ist nach aktuellen Untersuchungen auch der häufigste Grund für Abmahnungen. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber den bestehenden Missständen ein Ende setzt und für Klarheit sorgt. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat mit einer Stellungnahme das Bundesministerium der Justiz adressiert und sich mit konstruktiven Vorschlägen für eine deutliche Verbesserung der Gesetzeslage in die Diskussion eingeschaltet.
Gleich mehrere Instanzgerichte haben die Musterwiderrufsbelehrung kritisiert oder für unwirksam erklärt, unter anderem mit dem Hinweis, dass sie den gesetzlichen Anforderungen des BGB nicht genügten. Andere Gerichte hingegen halten die derzeit vorhandenen Musterbelehrungen weiterhin für wirksam. Die Konsequenz liegt auf der Hand: Die betroffenen Distanzhändler, darunter immer mehr Online-Händler, sind verunsichert, denn schließlich laufen sie Gefahr, sich selbst bei der Verwendung des amtlichen Musters wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt zu sehen. "Aus Sicht der Shop-Betreiber sind die Widerrufsbelehrungen der häufigste Anlass für Abmahnungen und führen in vielen Fällen zu zusätzlichen Kosten", fasst Roland Fesenmayr (OXID eSales AG), Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce das Dilemma zusammen.
Laut einer Studie der Trusted Shops GmbH ist nach Auffassung etwa jedes vierten Online-Händlers das Widerrufsrecht der häufigste Grund für Abmahnungen. Für etwa die Hälfte der Befragten sind damit Kosten von mehr als 1.500 EUR verbunden. "Hinsichtlich des eigentlichen Zwecks der Musterbelehrungen, den Unternehmen eine ordnungsgemäße und rechtlich sichere Belehrung zu erleichtern, ist das absolut widersinnig", so BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs. Auch mit dem vorliegenden Änderungsentwurf des Bundesjustizministeriums sieht er noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. Das war der Anlass für eine Stellungnahme, in dem der BVDW konstruktive Verbesserungsvorschläge macht.
Hauptkritikpunkte: Unübersichtlichkeit und potenzielle Unwirksamkeit
Ein wesentlicher Kritikpunkt beinhaltet dabei den Detailreichtum und die Unübersichtlichkeit der Musterwiderrufsbelehrung. "Es steht zu erwarten, dass die Belehrungen für rechtsunkundige Verbraucher, für die sie letztlich bestimmt sind und deren Schutz sie dienen sollen, nicht mehr ohne weiteres verständlich sind", so Gerd M. Fuchs. Seiner Meinung stellt sich die Frage, ob der Entwurf daher überhaupt noch der Belehrung der Verbraucher zu dienen vermag oder nicht vielmehr zu weiterer Verwirrung führt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist nach Ansicht des BVDW der Umstand, dass der Entwurf auch für die Unternehmen, die sich damit auseinandersetzen müssen, nicht praktikabel ist. Auch dies liegt vor allem in den umfangreichen Gestaltungshinweisen und der Pflicht zum Abdruck der Normen begründet, die mit einer erheblichen Unübersichtlichkeit einhergehen. "Darüber hinaus bleibt die Grundproblematik erhalten, dass die Musterbelehrungen weiterhin Verordnungscharakter besitzen. Somit können die Gerichte diese Normen bei Fehlern auch künftig für unwirksam zu erklären. An den bestehenden Rechtsunsicherheiten ändert das nichts", urteilt der Rechtsexperte des BVDW. Er fordert daher, die Musterbelehrungen in einen Gesetzesrang zu heben und einzelne - stark vereinfachte - Musterbelehrungen zu erlassen, die auf die verschiedenen Geschäftsformen (wie etwa die Fernabsatz- oder Finanzdienstleistungsverträge) zugeschnitten sind.
"Das würde auf Verbraucherseite zu einer größeren Transparenz und auf Anbieterseite zu einer rechtssicheren und praktikablen Handhabung bei der Verwendung der Musterbelehrungen führen", fasst Gerd M. Fuchs die Ziele der konstruktiven Verbesserungsvorschläge zusammen.
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Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
Tel. 0211 600456 -26, Fax: -33
Mobil 0177 8528616
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Roland Fesenmayr
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Gerd M. Fuchs
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Kaistr. 14
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