Rechtssicherheit im Internet für copyright-protected music

01.08.2008, 08 Uhr - Experten Helfen


(press1) - 1. August 2008 - Internet - der Tummelplatz der unbegrenzten Möglichkeiten? Im Prinzip ja - wäre da nicht die Sache mit unübersichtlichen Copyrights und Urheberrechten. Dass sich die Musikindustrie mit Klagen gegen illegalen Musikdownload zur Schadensbegrenzung vermehrt an Endkunden wendet, ist seit Jahren Fakt.Da bekommen unwissende Eltern und naive Internet-Nutzer Post vom Anwalt: da in den meisten Fällen die Forderungen berechtigt sind, bleibt nichts anderes übrig, als die geforderten Summen zu bezahlen.

Haltet den Dieb!
Nun erweitert sich die Plattform der Copyright-Verletzungen um den Bereich Video: Für den Rechteinhaber VIACOM ist es - so der Rechtsstreit gewonnen wird - mit dem Erhalt von Nutzerdaten in Zukunft ein einfaches, sich direkt an den Internet-User zu wenden, um sich schadlos zu halten.
Die schöne Fassade des Internets 2.0 bekommt Risse und der unbedarfte Umgang mit der bunten Medienwelt kann teuer werden!
Um zu beweisen, dass urheberrechtlich geschützte Videos abgerufen und im Internet verbreitet wurden, muss das von Google für 1,65 Mrd Dollar übernommene Videoportal umfangreiche Informationen an Viacom herausgeben. Auch wenn durch die Datenschützer von EFF während der Beweisaufnahme zunächst verhindert wurde, persönliche Daten bekannt zu geben, werden weitgehende Informationen seitens YouTube zur Aufklärung bereitgestellt. Sollte VIACOM und eine Reihe von Sammelklägern den Beweis führen können und der Schadensersatzklage (iH von 1 Mrd Dollar) stattgegeben werden, drohen Internetnutzern im schlimmsten Fall unüberschaubare Massen-Klagen.

Reichlich spät veröffentlichen Verbraucherzentralen nun Faltblätter über den Umgang mit Musik im Internet, Rechtsanwälte stehen bereit, Betroffene zu beraten, selten können sie den Schaden begrenzen. Und die Notwendigkeit, sich Rechtsbeistand herbeizuholen wird in der Zukunft des Web 3.0 unter dem Aspekt des usergenerated content sicher wachsen: Die Nachfrage nach rechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Texten, Grafiken und Videos wächst - ob sich der Internetnutzer darüber bewusst ist, dass er möglicherweise Inhalte stiehlt und damit zum gemeinen Dieb wird,ist fraglich, da in vielen Fällen einfach die Kenntnis fehlt.

Rechtssicherheit im Netz - ein gutes Beispiel: Der Clipgenerator
Ein völlig anderer, für den Internetnutzer fairer Weg und für die Portal-/Community-Plattformen und Webseiten-Betreiber sicherer Zugang ist, dass die Inhalte transparent und vor allem mit allen Rechtsbeteiligten korrekt geklärt sind:
Wie dies professionell geht, zeigt die Firma TRIVID mit ihrer "Clipgenerator"-Videotechnologie, die als "whitelabel"-Lizenzen für Portale, Communities, Internetpräsenzen nutzbar sind: Mit einer weltweit einzigartigen, patentierten und mehrfach prämierten Lösung, die aus privatem Content des User und aus einem im Vorfeld rechtlich abgesicherten und geklärten Musikkatalog von bekannten Chart-Songs können "personal music videos" erzeugt werden. Also genau das, was der User sucht: die attraktive Verbindung von persönlichen Inhalten mit professionellem Content. Die erzeugten Videoclips können ohne rechtliche Folgen weiterverschickt, herunter geladen, mit anderen in Communities geshared und angesehen werden.
Die von der Firma TRIVID angebotene Cliptemplate-Technologie ist im Augenblick das weltweit einzige Verfahren, das alle Rechte - auch das moral right des Urhebers ausreichend berücksichtigt und darüber hinaus zu einer punktgenauen Abrechnung mit allen Berechtigten führt.

Zu hoffen bleibt, dass dieser vorbildliche und umsichtige Umgang der Firma TRIVID mit Urheber- und Musik-Rechten zum Standard wird und letztlich zur allgemeinen Sicherheit im Netz beiträgt.


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