KfW-Kredite: Auch für Wohneigentümergemeinschaften zu haben

24.04.2012, 09 Uhr - HypoStar GmbH


(press1) - 24. April 2012 - Wer sein Haus modernisieren möchte, kann von der KfW-Bank günstige Kredite für das Vorhaben erhalten. Aufgrund des Antragsverfahrens gehen Wohneigentümergemeinschaften (WEG) jedoch häufig leer aus. In einigen Bundesländern helfen inzwischen die Landesförderbanken bei der Darlehensaufnahme.

Fördermittel für Baufinanzierungen sind eine feine Sache. Viele Bauherren und Immobilienerwerber profitieren von den günstigen Krediten der KfW Bank. Doch haben nicht alle Zielgruppen den gleichen Zugang zu den Mitteln: Für Wohneigentümergemeinschaften ist es in der Regel schwer, an die Darlehen heranzukommen. Obwohl viele Immobilien von Eigentümergemeinschaften Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf aufweisen, hat die KfW bislang recht wenige Gelder für solche Objekte zur Verfügung gestellt. Einfacher ist es für WEGs, Zuschüsse zu erhalten. Diese beantragen sie, wie alle anderen Kunden auch, direkt bei der KfW in Berlin. Doch die Zuschussbeträge sind eher gering. Für Darlehen gilt hingegen eine andere Vergabepraxis: Um einen KfW-Kredit zu erhalten, müssen sich Interessierte an die Hausbank wenden. Die Bank verfügt über alle notwendigen Formulare, leitet den ausgefüllten Antrag an die KfW weiter und zahlt - bei Zusage - auch den Darlehensbetrag aus. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls über die Hausbank.

Wohneigentümergemeinschaften sind benachteiligt
Durch das Hausbankprinzip sind WEGs benachteiligt. "Aus Sicht der Banken geht es bei Eigentümergemeinschaften häufig um recht kleine Einzeldarlehensbeträge, für die ein verhältnismäßig hoher der Bearbeitungsaufwand anfallen würde", sagt Michael Lorenz", Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals hypostar.de   . "Deshalb lehnen sie entsprechende Anfragen häufig ab." Zwar kann eine Wohneigentümergemeinschaft auch als Verband einen KfW-Kredit beantragen. Doch bieten auch diese Möglichkeit nur wenige Banken an. Zudem ergibt sich aus einem solchen Vertrag eine gesamtschuldnerische Haftung für die Eigentümergemeinschaft. Bei Zahlungsausfall Einzelner muss die gesamte Gemeinschaft für deren Schulden einstehen.

Bundesländer bieten Hilfen
Einige Bundesländer haben das Problem erkannt und bieten Lösungen in Form spezieller Förderprogramme. So vermittelt beispielsweise die Landesbank Schleswig-Holstein KfW-Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen an Wohneigentümergemeinschaften. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms IB WEGfinanz-Programm. Ein Bankberater berät die Eigentümer in der Versammlung, übernimmt das Kreditprüfverfahren, sendet die Unterlagen zur KfW und schließt dann mit jedem einzelnen Eigentümer den Darlehensvertrag ab. Ähnliche Programme bieten auch die Berliner Investitionsbank (IBB) und die Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt (WK). Hauseigentümer in Hamburg können über die Hausverwaltung einen gebündelten Antrag bei der Wohnungsbaukreditanstalt einreichen, welche ihn prüft und an die KfW weiterleitet. Bei Bewilligung schließt jeder einzelne Eigentümer einen Vertrag mit der WK ab und haftet somit nur für seine eigene Kreditsumme. Nach der Bereitstellung ruft der Verwalter die Mittel für jeden Darlehensnehmer ab. Über dieses Verfahren haben WEGs Zugang - je nach Art der Modernisierung - zu Fördermitteln aus den KfW-Programmen "Wohnraum Modernisieren", "Energieeffizient Sanieren" oder "Altersgerecht Umbauen". Eine Kombination mit den WK-Zuschüssen aus den Programmen "Wärmeschutz im Gebäudebestand" und "Barrierefreier Umbau" in möglich.

Noch Zukunftsmusik: Auch die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen planen eigene Programme, um über diesen Weg Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Aufnahme von Kfw-Krediten zu unterstützen.


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