Zwangsversteigerung von Immobilien - Richtige Darlehenswahl entschärft das Problem

07.05.2012, 11 Uhr - HypoStar GmbH


(press1) - Hamburg, 07. Mai 2012 - Im Jahr 2011 wurden in der Bundesrepublik rund 73.000 Zwangsversteigerungen von Immobilien durchgeführt, ermittelte der Zwangsversteigerungsdienstleister Argetra. Zwar ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent zurückgegangen, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, aber auch in bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen liegt die Anzahl der Zwangsversteigerungen prozentual immer noch über dem landesweiten Durchschnitt. Für einen Hauseigentümer bedeutet eine derartige Maßnahme das Platzen seines Traumes von den eigenen vier Wänden.

"Aus diesem Grund sollte jeder Immobilienbesitzer bei der Planung der Finanzierung immer auch darauf achten, dass er Rücklagen mit einbaut, die ihm zumindest über zeitweilige Engpässe hinweghelfen können", so Michael Lorenz, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Hypostar GmbH (http://www.hypostar.de   ). Wer etwa drei bis fünf Monatsraten in der Hinterhand hat, ist bei kurzzeitigem finanziellen Bedarf meist auf der sicheren Seite.

Das Gespräch mit der Bank suchen
Die häufigsten Ursachen für Geldprobleme sind Scheidung, Arbeitslosigkeit oder eine längere Krankheit. Nicht selten wird es dann schwierig, die Finanzierung fortzusetzen. Gerade wenn dann die Finanzierung knapp kalkuliert ist, droht sehr schnell eine Zwangsversteigerung. Jeder Interessent sollte vor dem Kauf einer Immobilie genau überlegen, ob es für ihn der richtige Zeitpunkt ist. "Mitunter kann es sinnvoll sein, mit dem Kauf noch etwas zu warten, um in der Zwischenzeit mehr Eigenkapital anzusparen", so Michael Lorenz. Je höher das Eigenkapital, desto niedriger die Kosten für ein Darlehen und so geringer das Risiko, die Raten nicht mehr bedienen zu können. Aber nicht jeder freie Euro sollte auch zur Erhöhung des Eigenkapitals eingesetzt werden, eine Barreserve, die sowohl für den Notfall die Finanzierung stützt, wie auch für unvorhergesehene Ausgaben herhalten muss, braucht jeder Kreditnehmer, der ein neues Zuhause finanzieren will.

Immobilieneigentümer, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten das Gespräch mit ihrer Bank suchen und über Möglichkeiten sprechen, zum Beispiel die Ratenzahlungen für einen gewissen Zeitraum auszusetzen. Unter Umständen ist dann noch ein Verwaltungsgeld für die Tilgungsfreistellung fällig. "Aber", so Michael Lorenz, "dies ist nicht ganz ungefährlich. Sieht die Bank die weitere Finanzierung in Gefahr, so kann es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen". Kurze finanzielle Engpässe, beispielsweise eine Arbeitslosigkeit über wenige Monate, sollten daher dem Kreditgeber nicht unbedingt mitgeteilt werden. In jedem Fall liegt die Stundung von Zinsen oder/und Tilgung im Ermessen der Bank.

Die Lösung: Darlehensverträge mit Tilgungsaussetzung
Eine Möglichkeit, finanziellen Krisen - wenigstens teilweise - vorzubeugen, besteht in einem Darlehensvertrag mit Tilgungswechsel. Hierbei erhält der Kreditnehmer das Recht, die Tilgungshöhe zu verändern. Normalerweise ist dies ohne Mehrkosten - je nach Vertragslaufzeit zwischen zwei bis fünf Mal - möglich. Hierbei sollte allerdings ein ausführlicher Anbietervergleich vorgenommen werden. "Bei manchen neuen Angeboten ist eine Tilgungsaussetzung ohne Mehrpreis enthalten", erläutert Michael Lorenz, "andere Finanzinstitute verlangen für diese Dienstleistung einen Zinsaufschlag." Der Zinsaufschlag fällt jedoch meist moderat aus und muss auch dann bezahlt werden, wenn kein Tilgungswechsel stattfindet.


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