Falsche Kreditanfragen erschweren Darlehensaufnahme / Bank muss der SCHUFA gegenüber die Anfrage richtig begründen
05.06.2013, 09 Uhr - Baufi24 Baufinanzierung AG
(press1) - 5. Juni 2013 - Der Vergleich verschiedener Baufinanzierungsangebote ermöglicht es Häuslebauern, einiges an Zinskosten zu sparen. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Schon eine unverbindliche Darlehensanfrage kann es dem Kreditinteressenten erschweren, überhaupt an das gewünschte Fremdkapital für die Immobilie heranzukommen. Und zwar dann, wenn die Bank eine falsche Meldung an die SCHUFA schickt.
Bevor das Kreditinstitut ein Hypothekendarlehen anbietet, überprüft es die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Kunden. Dazu holt es Auskunft bei der Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ein. Dort sind objektive Daten zu wirtschaftlichen Aktivitäten von Bundesbürgern gespeichert, auch negative Eintragungen enthält die Datei. Seien es Ratenrückstände, Mahnbescheide, fristlose Kündigungen oder Ähnliches - verhält sich der Kunden nicht vertragskonform, können Unternehmen oder Kreditgeber dies der SCHUFA melden. Das hat Auswirkungen auf die Bewertung des Betroffenen, sein sogenannter SCHUFA-Score-Wert verschlechtert sich. Kreditinstitute beziehen den Score in ihre Einschätzung der Zahlungsfähigkeit des Kreditinteressenten ein - und legen unter anderem anhand dieses Werts die Zinshöhe, welche er für die angebotene Darlehenssumme leisten soll, fest.
Ruft die Bank nun zur Bonitätsüberprüfung eine Auskunft über den Kunden ab, muss sie ihrerseits den Grund ihres Anliegens angeben. "Das ist ein ganz normaler Vorgang", sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24
(http://www.baufi24.de/), "allerdings begründen Bankmitarbeiter die Anfrage mitunter falsch, mit negativen Folgen für den Kreditinteressenten." Statt dann das eigentlich für solche Anfragen gedachte Merkmal "Anfrage Hypokreditkonditionen" zu wählen, erhalte die SCHUFA die Meldung, dass es sich um eine Kreditanfrage handele. Eingeführt hatten die Schutzgemeinschaften die zusätzliche Auskunfts-Option im Jahr 2006, um Anfragen ohne Nachteile für den Kunden zu ermöglichen.
Die Auswirkungen einer falschen Angabe zeigen sich, wenn der Verbraucher das Kreditangebot nicht annimmt. Dann interpretiert die SCHUFA die Angelegenheit so, dass der Anbieter ihm kein Darlehen gewährte, weil er ihn als nicht kreditwürdig eingestuft hatte. Folglich verschlechtert sich der SCHUFA-Score-Wert des Kreditinteressenten. Holt er dann bei weiteren Darlehensgebern Offerten ein, bieten diese ihm aufgrund dessen eventuell schlechtere Konditionen oder gar kein Angebot.
"Zwar verwenden heutzutage die meisten Kreditinstitute Kreditanfragen kaum noch, doch um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Kunden im Gespräch mit dem Bankmitarbeiter immer hervorheben, dass sie nur ein Angebot einholen und somit eine Konditionenanfrage stellen möchten", rät Stephan Scharfenorth. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob sich die Bank an diesem Punkt korrekt verhalten hat, kann dies anhand einer SCHUFA-Selbstauskunft überprüfen. Stellt sich heraus, dass dem Institut ein Fehler unterlaufen ist, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Daten berichtigen zu lassen.
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