ueber18.de macht weiter / Landgericht Düsseldorf lehnt Erlass einstweiliger Verfügung ab
18.12.2003, 10 Uhr - Huch Medien GmbH
Landgericht Düsseldorf lehnt Erlass einstweiliger Verfügung gegen die erodata GmbH ab
(press1: iBOT) - Mainz, den 18. Dezember. Das beliebte Altersverifikationssystem (AVS) "ueber18.de" darf weiter vertrieben und verwendet werden. Das Landgericht Düsseldorf lehnte gestern den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Anbieter von "ueber18.de", die erodata GmbH aus Mainz, ab.
Ein Wettbewerber des Mainzer Softwareunternehmens hatte vor dem Düsseldorfer Gericht geltend gemacht, das AVS "ueber18.de" verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die so genannte "Personalausweisnummernroutine" dem geltenden Jugendschutzrecht widerspreche. Pikant an dem Fall: Bis zum Oktober hatte der Verfügungskläger selbst ein AVS angeboten, das auf der Prüfung der Personalausweisnummer eines Nutzers aufbaute.
Das Landgericht Düsseldorf gab dem Antrag allerdings nicht statt. Es gebe keinen Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die erodata GmbH, urteilten die Richter. Damit hat das Mainzer Softwarehaus in diesem Jahr schon zum zweiten Mal sein Altersverifikationssystem vor einem Zivilgericht erfolgreich verteidigt. Bereits im Januar dieses Jahres hatte es das Landgericht Bochum abgelehnt, "ueber18.de" mittels einstweiliger Verfügung zu verbieten. "Dazu kommt, dass die in diesem Jahr eingeleiteten Strafverfahren gegen Nutzer von ueber18.de ganz überwiegend eingestellt worden oder vor Gericht gescheitert sind", sagte Erodata-Geschäftsführer Tobias Huch. Er sei daher zuversichtlich, dass ueber18.de im Markt bestehen und seine Marktanteile sogar noch ausbauen werde. Der Erfolg von ueber18.de beruhe auf seiner Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit.
Dementsprechend optimistisch sieht die Prognose der erodata GmbH für 2004 aus. "Die juristischen Erfolge und die große Akzeptanz im Markt werden uns nicht davon abhalten, ueber18.de weiter auszubauen. Wir setzen in diesem Zusammenhang auf kompetente Partner und den kontinuierlichen Dialog mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)", sagte Huch. Nicht zuletzt wegen der weiten Verbreitung des AVS "ueber18.de" sei Deutschland im Jugendschutz im Internet führend. Dies solle auch in Zukunft so bleiben.
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