Neues Rechtsgutachten: Altersverifikationssystem „ueber18.de“ ist einwandfrei

05.07.2004, 08 Uhr - Huch Medien GmbH


Experte für Jugendschutzrecht: Alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
Mainz, den 05. Juli. (press1: iBOT) - Das im Internet weit verbreitete Altersverifikationssystem (AVS) "ueber18.de" erfüllt in seinen aktuell angebotenen Versionen 1 und 2 alle jugendschutzrechtlichen Voraussetzungen. Zu diesem Ergebnis gelangt der Leipziger Professor für Jugendschutzrecht der Medien, Professor Heribert Schumann, in einem für den Interessenverband Neue Medien (IVNM) erstellten Rechtsgutachten. Altersverifikationssysteme sind Softwareprogramme zur Überprüfung der Volljährigkeit von Internet-Nutzern. Sie sollen Minderjährige vom Zugriff auf für diese nicht geeignete Seiten abhalten.

Schumanns Gutachten befasst sich schwerpunktmäßig mit zwei im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Diese beziehen sich auf Telemedien und den Versandhandel und bestimmen, dass zum Beispiel Anbieter von Pornografie im Internet "sicherstellen" müssen, dass diese Angebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden können.

Schumann weist nach, dass ein Anbieter schon dann legal handelt, wenn er alleine durch technische Vorkehrungen wie etwa ein Altersverifikationssystem Zugangshindernisse schafft, deren Überwindung von Minderjährigen einen nicht ganz unerheblichen Aufwand erfordert und die deshalb einen Ausnahmefall darstellt. Gerade weil die Vorschriften des JMStV und des JuSchG den neuen Begriff des "Sicherstellens" verwenden, könnten Gerichtsurteile zum Jugendschutz im Fernsehen und in Automaten-Videotheken nicht einfach auf Telemedien und den Versandhandel übertragen werden. Für dieses Gesetzesverständnis sprechen nach Ansicht Schumanns auch eine kürzlich in Kraft getretene Bestimmung des Strafgesetzbuches (StGB) und die Motive des Gesetzgebers. Zwar könnten Minderjährige mit einigem Aufwand das Altersverifikationssystem "ueber18.de" umgehen. Solche eigenmächtigen Maßnahmen seien aber dem Anbieter nicht zurechenbar. Ein im Sinne des Gesetzes ausreichendes Zugangshindernis schaffe "ueber18.de" allemal.

Das neue Rechtsgutachten widerlegt insbesondere eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom April dieses Jahres. Das Gericht hatte sich mit der seit 2003 bestehenden Rechtslage und mit den Grundrechten von Anbietern, erwachsenen Internet- Nutzern und den Rechten der Eltern minderjähriger Kinder nur unzureichend auseinandergesetzt. Außerdem bezog sich das Urteil auf eine frühere Version von "ueber18.de" aus dem Jahr 2001, die heute nicht mehr angeboten wird.

Die erodata GmbH aus Mainz, Herstellerin des Altersverifikationssystems "ueber18.de", erklärte zu den Ergebnissen Schumanns: "Es zeigt sich einmal mehr, dass die Kritik mancher Jugendschützer an ´ueber18.de´ unberechtigt ist. Deutschland bewegt sich im Jugendschutz auf einem hohen Niveau. Diesem werden wir gerne gerecht. Man sollte aber auch die ´Kirche im Dorf´ lassen und keine völlig übersteigerten Anforderungen an den Jugendschutz stellen. Dies gilt umso mehr, als die erodata GmbH ihr Altersverifikationssystem ständig weiterentwickelt."

Gutachten: http://www.ueber18.de/gutachten.pdf  


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