Gericht: Deutsche Erotikanbieter im Internet massiv benachteiligt
09.11.2004, 15 Uhr - Huch Medien GmbH
Wichtige Urteile zu Jugendschutzpflichten deutscher Online-Anbieter
(press1) - 09. November 2004 - Der Wettbewerb im Markt für pornografische Angebote an Erwachsene im Internet wird massiv zu Lasten deutscher Anbieter beeinträchtigt. Dies entspricht der Auffassung des Landgerichts Wuppertal (Az.: 14 O 112/04 und 14 O 113/04). Während sich deutsche Anbieter an die vergleichsweise strengen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und des Strafrechts halten müssten, gebe es Millionen pornografischer Angebote im weltweiten Datennetz, die keinerlei Jugendschutz betrieben.
Nach Auffassung der Wuppertaler Richter hat diese Tatsache erhebliche Konsequenzen für die Auslegung des deutschen Rechts: Wenn ein deutscher Online-Anbieter von Pornografie das bekannte Altersverifikationssystem (AVS) "ueber18.de" einsetze, um Minderjährige von seinen Seiten fernzuhalten, so könne er den Wettbewerb auf dem relevanten Markt nicht erheblich beeinträchtigen. Denn der deutsche Anbieter hebe sich immerhin von Millionen von Konkurrenzangeboten ab, die dem Jugendschutz keine Beachtung schenkten. Folglich könne dem deutschen Anbieter die Verwendung von "ueber18.de" nicht wettbewerbsrechtlich untersagt werden. Dies gelte selbst dann, wenn man "ueber18.de" möglicherweise mit Anstrengungen überwinden könne. Das AVS "ueber18.de" wird von der erodata GmbH aus Mainz angeboten.
Damit hat ein deutsches Gericht erstmalig mit großer Klarheit erkannt, dass deutsche Anbieter im Internet einem globalen Wettbewerb ausgesetzt sind, und daraus die rechtlichen Konsequenzen gezogen. Erodata-Geschäftsführer Huch sagte in Mainz: "Die beiden Urteile sind eine schallende Ohrfeige für all diejenigen, die versuchen, in Deutschland eine "Insel der glückseligen Jugendschützer" zu errichten und dabei die weltweiten Marktverhältnisse völlig ausblenden. Die Entscheidungen des Landgerichts Wuppertal stehen zudem in Einklang mit den Zielen der Europäischen Union, im Internet grenzüberschreitend die Dienstleistungsfreiheit durchzusetzen und jugendschutzpolitische Kleinstaaterei zu vermeiden." Huch weiter: "Unser Unternehmen wird sich weiterhin für einen Jugendschutz auf angemessenem Niveau in Deutschland engagieren. Radikale Ansätze oder gar Insellösungen werden von uns jedoch nicht unterstützt."
Urteil: http://www.erodata.de/lgwuppertal.pdf
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