iBusiness AGB-Leitfaden macht Kreativleistung rechtssicher
19.05.2006, 10 Uhr - HighText Verlag
(press1) - 18. Mai 2006 - Die Meldung über dieses Gerichtsurteil hat Agenturen im vergangenen Jahr erschüttert: Ein Kunde hatte eine CD-ROM, die ein Dienstleister für ihn gefertigt hatte, ohne dessen Zustimmung auf seine Website gestellt. Die Agentur klagte, weil es ihre Urheberrechte verletzt sah - und verlor (AZ.: 28 O 744/04). Die Abmachungen zwischen den beiden Parteien seien unklar gewesen, urteilte das Landgericht Köln und entschied für den Kunden.
Mit eindeutigen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) hätte sich die Agentur gegen diesen Klau besser absichern können. Wie solche AGB gestaltet werden müssen und welche Fälle von Kundenstreitigkeiten Multimedia-Dienstleister im Vorfeld damit klären können - zeigt der neue "iBusiness AGB-Leitfaden - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" vom Hightext Verlag, München.
Autor Arne Trautmann ist spezialisierter Rechtsanwalt in München und kennt die Fallstricke zwischen Kunden und Agentur genau: Da wird darum gestritten, wie viel Autorenkorrekturen nach der Freigabe noch zulässig sind, wer die Terminverzögerungen wegen schleppender Materiallieferung zu verantworten hat und wer im Fall, dass das Päckchen mit der fertigen Software verloren geht, das Risiko trägt. Mit den vorgeschlagenen 21 Bestimmungen, die in dem Leitfaden ausführlich und verständlich kommentiert und bewertet werden, kann der Auftragnehmer sein Risiko nun weitgehend eingrenzen. Gleichzeitig erklärt Trautmann auch, wie verfahren wird, wenn die Einkaufs-AGB des Kunden und die AGB des Dienstleisters im Widerspruch stehen. Und er zeigt auf, wo die Unterschiede zwischen Geschäfts- und Verbraucher-AGB liegen.
Besonderes Augenmerk dieser Empfehlungen, die Käufer sich als Textbaustein auch online herunterladen können, liegt allein auf den spezifischen Verträgen, die zwischen Agentur und Kunde über Kreativleistungen zustande kommen. Denn, so Arne Trautmann, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch und das Urheberrechtsgesetz gelten natürlich auch hier, aber: "Das BGB in mehr oder minder ursprünglicher Form gilt bereits seit dem Jahr 1900, es regelt zwar den Finderlohn bei Tieren und sehr umfassend das Bienenrecht, redet auch von Mühlen, Schmieden und Brauhäusern, erwähnt aber an keiner Stelle Agenturen."
Agenturen können mit diesen AGB nun rechtliche Lücken schließen, damit es ihnen nicht so ergeht wie der oben erwähnten Agentur vor dem Landgericht Köln.
Der "iBusiness AGB-Leitfaden - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler" erscheint im HighText Verlag, München. Er umfasst 88 DIN-A5-Seiten und kostet 39,80 Euro. Online-Bestellungen unter: http://www.ibusiness.de/shop
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