Musikindustrie verlangt Ohrwurm-Gebühren

01.04.2005, 12 Uhr - HighText Verlag


Welche Melodie klingt gerade noch in Ihren Ohren? Etwa "Singing in the rain"? "Liebe ist?" "Schnappi, das kleine Krokodil?" Oder welcher anderer Ohrwurm dreht gerade Runde um Runde auf dem Plattenteller in ihrem Kopf? Vorsicht, denn ab dem 1. April 2006 drohen dafür saftige Ohrwurm-Gebühren, wie iBusiness.de heute exklusiv meldet.

Geht es nach dem Willen der Musikindustrie, dann soll die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zu diesem Zeitpunkt eine neue Abgabe für Ohrwürmer einführen, die in der Öffentlichkeit vor sich hin gesummt, gepfiffen und gesungen werden. Das erfuhr iBusiness exklusiv aus gut unterrichteten Quellen. Sobald erkennbar ist, um welches Stück oder Werk es sich handelt, greift der Urheberschutz - finden die Großen der Musikbranche.

Knackpunkt für diese neue Reglung ist die Öffentlichkeit, in deren Rahmen eine Musikstück zur "Aufführung" kommt. Nach dem Urheberschutzgesetz von 1965 ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn "sie für einen Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist". Öffentlich ist alles, wo die Umstehenden n keinem persönlichen Kontakt zu einander stehen. Also etwa im Supermarkt oder im Kaufhaus an der Schlange, in der U-Bahn, in der Menschenmenge nach einem Musikkonzert etc. Kommt Ihnen demnach in diesem Umfeld ein Liedchen über die Lippen - auch unabsichtlich - dann müssen Sie zahlen.

Die Musikindustrie, die Jahr für Jahr durch die illegale Vervielfältigung ihrer Tonträger, Milliarden-Verluste erleidet, sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, um wieder aus den roten Zahlen herauszukommen. Zunächst sollen die Gebühren von jedem, der sich potenziell gefährdet sieht, freiwillig in Form einer jährlich fälligen Pauschale entrichtet werden. Wie hoch genau diese ab kommendem Jahr dann sein werden, steht nach Auskunft von Sergio Canz-One aus der Abteilung 1. April bei der Münchner GEMA-Zentrale, noch nicht fest, sie werde sich aber "im deutlich zweistelligen Euro-Bereich pro Jahr" bewegen.

Sollten dieses Freiwilligkeits-Modell nicht die gewünschte Wirkung zeigen, dann sollen die Urheberrechts-Sünder per Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr, an Plätzen und Gebäuden aufgespürt und vor Ort zur Nachzahlung angehalten werden. Angeblich sollen dazu auch öffentliche Bedienstete, wie Schaffner und Kontrolleure, Bademeister, Schwarze Sheriffs und Verkehrspolizisten, als Aufsicht herangezogen werden.



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