Pleite der Swiss Life, Vienna Life oder Fortuna

19.07.2012, 16 Uhr - G&P Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


(press1) - 19. Juli 2012 - In den letzten Jahren investierten zahlreiche Anleger ihre Ersparnisse in Liechtenstein in fondsgebundene Lebensversicherung bei der Swiss Life, Vienna Life oder Fortuna. Die Kunden wurden dabei mit dem Versprechen angelockt, dass es sich bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen um eine sichere Investition mit hohen Renditen handelt. Angepriesen wurde ein Konzept, dass aufgrund seiner Sicherheit zur Altersvorsorge geeignet sei. Realisiert hat sich bei den Kunden jedoch ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich.

Das Konzept:

Im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherungen war vorgesehen, dass der Versicherungsnehmer eine im Vertrag festgelegte Versicherungsprämie einbezahlt und die Versicherung den Betrag entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zur Veranlagung in einer vom Versicherungsnehmer gewünschten Anlageform, Anlagestrategie oder konkreten Anlage verwendet. Den Anlegern wurde eine Kapitalgarantie in Höhe von 105% des eingezahlten Betrages zugesichert. Zur Verbesserung des Hebeleffekts wurde ein Großteil der Anleger zur Aufnahme von Fremdkapital überredet. Die Kredite wurden bei der Volksbank Liechtenstein, LLB und der Raiffeisenbank Liechtenstein aufgenommen.

Die zugesagten Garantien und hohen Renditen erwiesen sich schnell als leere Versprechungen. Denn bereits aufgrund der erheblichen Gebühren und Provisionen bestanden von vorneherein nur minimale Erfolgsaussichten im Hinblick auf eine Vermögensmehrung: Um überhaupt auf ein eingesetztes Eigenkapital eine Rendite erwarten zu können, beispielsweise in Höhe von ca. 5% p.a., hätte die Bruttorendite für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren jährlich zwischen 30-35% betragen müssen.
Dass das Eigenkapital der Versicherungsnehmer verlustig gehen wird, war von Beginn an wahrscheinlicher als die ausgelobte Rendite.

Der Vertrieb:

Der Vertrieb dieser fondsgebundenen Lebensversicherungen erfolgte zumeist über diverse Versicherungsvermittler, insbesondere über die Swiss Select Asset Management AG sowie über die von der Swiss Select eingesetzten Untervermittler wie z.B. die Mass & Partner GmbH. Dabei standen die Vermittler wohl in einer permanenten Vertriebsvereinbarung mit den jeweiligen Versicherungen in Liechtenstein. Bis nach Vertragsschluss wurden sämtliche (vor-)vertraglichen Pflichten von den jeweiligen Versicherungsvermittlern übernommen. Den Versicherungskunden wurden die fondsgebundenen Lebensversicherungen zur Altersvorsorge angeboten, beispielsweise als Alternative zur deutschen Rentenversicherung. Die unter anderem von der Swiss Select übernommene Vermögensverwaltung erfolgte jedoch nicht unter dem Aspekt einer sicheren Anlage des Vermögens. Vielmehr wurde wohl in hochspekulative Fonds investiert.
Das Ergebnis: Nach kurzer Zeit war mehr als die Hälfte des einbezahlten Policenvermögens verloren.
Insgesamt haben zahlreiche Anleger ihr (häufig zur Altersvorsorge zurückgelegte) Eigenkapital verloren und sitzen zudem auf einem Schuldenberg bei der Bank.

Ausblick:

Nach einem mehrere Jahre dauernden Prozess hat der Fürstliche Oberste Gerichtshof zu Gunsten der Anleger entschieden, dass die Versicherung für den Schaden der Anleger verantwortlich ist, da:

- die Versicherung ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist,
- bei den Versicherungskunden eine Fehlvorstellung hinsichtlich der fondsgebundenen Lebensversicherung hervorgerufen wurde
- bereits allein aufgrund der extrem hohen Gewinnschwelle das Unterfangen von Beginn an zum Scheitern verurteilt war.

Nach hiesiger Einschätzung haben die Versicherungsnehmer einen Schadensersatzanspruch dahingehend, dass sie so zu stellen sind, als hätten sie den streitbefangenen Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen, d.h. den Anlegern steht insbesondere ihr einbezahlter Policenwert nebst entgangener Gewinne bei korrekter, konservativer Veranlagung zu.

Der Klageort richtet sich nach dem Sitz des Beklagten. Klagen gegen die Lebensversicherungen sind in Liechtenstein zu führen. Aufgrund der uns und unseren Kooperationspartnern vorliegenden Insiderinformationen über die Vertriebsstruktur ist davon auszugehen, dass das Verhalten der Versicherungsvermittler den Banken zuzurechnen ist. Dabei können sich - einzelfallabhängig - weitere Klageorte, bspw. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ergeben.

Für Rückfragen und weitergehenden Information zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen. Auch für Erfahrungs- und Informationsaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.


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