Unversteuerte Gelder im Ausland - Selbstanzeige bleibt die einzige Alternative

07.11.2012, 12 Uhr - G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


(press1) - 7. November 2012 - Selten war die Entwicklung der bilateralen steuerlichen Beziehungen in Europa so mit Brisanz gefüllt wie in den letzten Monaten. Die Frage, wie sich das Steuerabkommen Deutschland-Schweiz entwickelt, ist für viele deutsche Kapitalanleger in der Schweiz von immensem Interesse im Hinblick auf die sich anschließenden Konsequenzen. Zusätzlichen Entscheidungsdruck schafft die wieder aufgenommene Diskussion über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, welche in den letzten Tagen von zehn Bundesländern diskutiert wurde.

Auf die zunehmend stärker werdende Diskussion bezüglich "deutscher Steuersünder" hat nunmehr auch die Europäische Union mit der Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung reagiert. Österreich hat diesbezüglich bereits erste Umsetzungsbestrebungen angekündigt.


1. Steuerabkommen Deutschland/Schweiz

Wie wir bereits berichteten (http://gplaw.de/index.php?id=239   ; http://www.openpr.de/news/653470.html   ), ist es mehr als ungewiss, ob das Steuerabkommen, dessen Inkrafttreten für den 01. Januar 2013 geplant war, auch tatsächlich ratifiziert werden wird. Nach wie vor ist fraglich, ob das Steuerabkommen gegen den Widerstand der von SPD und Grünen geführten Landesregierungen im Bundesrat bestehen kann. Die Fronten sind verhärteter denn je; ein Kompromiss zwischen den Beteiligten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Derzeit ist davon auszugehen, dass ohne Nachbesserungen, welche seitens der Schweiz kategorisch abgelehnt werden, das Steuerabkommen mit dem jetzigen Vertragstext aufgrund des Widerstands der SPD, der Grünen und der Linken in Deutschland scheitern wird.


2. Österreich stellt EU-Partner Steuerdaten zur Verfügung

Österreich wird im Kampf gegen grenzüberschreitend tätige Steuersünder die Amtshilfe mit ihren EU-Partnern verstärken. Ab dem Jahr 2015 soll der automatische Austausch von Steuerdaten erfolgen. Das Finanzministerium in Wien teilt diesbezüglich mit, dass für diesen automatischen Informationsaustausch die verfügbaren und abrufbaren Steuerakten die Basis seien, nicht aber Bankdaten. Diese würden nur aufgrund von Einzelersuchen eines betreffenden Staates und in relevanten Fällen übermittelt. Über Besteuerungszeiträume vor dem 01.01.2011 wird es keine Informationen geben. Betont wird, dass keine Daten übermittelt werden, wenn Berufsgeheimnisse verletzt oder eine Unvereinbarkeit mit dem österreichischen Recht besteht.

Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Die Richtlinie sieht vor, dass für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2014 für bestimmte Einkunftsarten ein automatischer Informationsaustausch geschaffen werden soll. Diese bestimmten Einkünfte seien Vergütungen aus unselbständiger Arbeit und Ruhegehälter, bestimmte Lebensversicherungen, Aufsichtsratsvergütungen und Eigentum bzw. Einkünfte an unbeweglichen Vermögen (Immobilieneinkünfte). Dividenden und Kapitalgewinne dagegen bleiben bis mindestens 2017 vom automatischen Informationsaustausch ausgeschlossen.

Über die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auch auf Kapitaleinkommen soll erst im weiteren Verlauf entschieden werden. Zu beachten ist, dass nach Artikel 18 Abs. 2 der Richtlinie 2011/16/EU Mitgliedstaaten sich hinsichtlich der Verweigerung eines Informationsaustauschs nicht einzig auf nationale Bestimmungen bzgl. Banken, sonstigen Finanzinstituten, Bevollmächtigten, Vertretern oder Treuhändern berufen können, d.h. das Bankgeheimnis stellt bspw. keinen Ablehnungsgrund dar.

Auch unter diesem Aspekt steigt demnach der Handlungsdruck für deutsche Steuerpflichtige, die ihren Vermögenszuwachs bzw. ihre Erträge bis dato nicht erklärt haben. Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt die Selbstanzeige wohl das einzig probate Mittel, um endlich auf rechtsicherem Boden zu agieren und strafrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit unversteuerten Geldern im Ausland zu vermeiden.

Für Rückfragen und weitergehende Informationen zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Auch für Erfahrungs- und Informationsaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.

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