Pleite der Swiss Life, Vienna Life und Fortuna - UPDATE
07.11.2012, 12 Uhr - G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
(press1) - 7. November 2012 - Wie wir bereits berichteten, kommen im Zusammenhang mit der Investition in fondsgebundene Lebensversicherungen in Liechtenstein bei der Swiss Life, Vienna Life und Fortuna Schadensersatzansprüche der Anleger in Betracht.
Im Hinblick auf mögliche Anspruchsgegner steht zunächst die Lebensversicherung als direkter Vertragspartner an vorderster Front. Klagen gegen die in Liechtenstein ansässigen Versicherungsunternehmen müssten in Liechtenstein geführt werden. Nachteilig hieran ist, dass das liechtensteinische Prozessrecht vorsieht, dass eine Sicherheit in Höhe von 10-20% der Klagesumme hinterlegt werden muss. Die prozessrechtliche Situation in Deutschland ist diesbezüglich deutlich günstiger: In Liechtenstein müsste beispielsweise bei einer Klagesumme in Höhe von EUR 500.000,00 eine Sicherheit in Höhe von EUR 50.000,00 hinterlegt werden. Bei einer Klagesumme von EUR 200.000,00 kann eine Sicherheit von bis zu 20%, d.h. EUR 40.000,00, eingefordert werden. Die Gerichtskosten vor einem deutschen Gericht betragen hingegen bei gleichem Streitwert "lediglich" EUR 8.868,00.
Um auch im Hinblick auf die immensen Prozesskosten in Liechtenstein Klagen gegen die dort ansässigen Versicherungsunternehmen zu ermöglichen, konnte nunmehr ein Partner zur Prozessfinanzierung gefunden werden.
Ferner können sich einzelfallabhängig weitere Klageorte, beispielsweise in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ergeben. Aus den uns und unseren Kooperationspartnern vorliegenden Insiderinformationen über die Vertriebsstruktur ergibt sich, dass das Verhalten der Versicherungsvermittler wohl auch den Banken zuzurechnen ist.
Für weitergehende Rückfragen zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Auch für Erfahrungs- und Informationsaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.
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