Größere Vermögen steueroptimiert verwalten und gezielt übertragen
29.01.2010, 10 Uhr - Einbock GmbH
(press1) - München, 29. Januar 2010 - Endlich gibt es einerseits Rechtssicherheit (durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen vom 1.10.2009) und andererseits die passenden "Bausteine", um größere Vermögen steueroptimiert zu verwalten und/oder gezielt zu übertragen.
Ilka Faupel, Certified Financial Planner® und freie Wirtschaftsberaterin in München, zeigt nicht nur ihren eigenen Mandanten wie es funktioniert, sondern unterstützt auch Kollegen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Family Offices dabei, ihrer Klientel die Vorteile einzuräumen. Über eine speziell dafür konzipierte Versicherungslösung genießen die Vermögensinhaber eine optimale Verwaltung ihres Vermögens bei gleichzeitiger Steuerfreiheit während der gesamten Vertragslaufzeit. Dadurch vermeiden sie Abgeltungssteuer und profitieren von dem Zinseszinseffekt. Bei Auszahlung gilt unter bestimmten Voraussetzungen die günstige hälftige Ertragsbesteuerung. Spekulationsgewinne und -verluste werden direkt verrechnet. Die versicherungs-unüblich geringen Kosten reduzieren zudem die spätere Besteuerungsgrundlage. Das Vermögen ist für den Mandanten jederzeit - ohne Kosten - ganz oder teilweise verfügbar, auch bei Vertragskündigung entstehen keine üblichen Stornokosten. Auf Wunsch sind Zuzahlungen flexibel möglich.
Außergewöhnlich ist das innovative Angebot mit der "offenen Architektur". Unter mehr als zehn verschiedenen Versicherungsgesellschaften kann die für den Mandanten best geeignete gewählt werden. Der Name "Best-of-Wealth Management" ist Programm. Denn für das professionelle Management des Vermögens stehen Top Vermögensverwalter zur Auswahl wie z.B. aus "Private Banking Group Luxembourg", "Elite-Report Handelsblatt", "Fuchsreport" u.a. Insgesamt stehen über 25 Anbieter mit jeweils mehreren unterschiedlichen Anlagestrategien zur Verfügung. Auch die Streuung des Kapitals auf verschiedene Strategien oder Gesellschaften ist möglich. Da auf jeden Fall deutsches Versicherungsvertrags- und Verbraucherschutzrecht als auch das Aufsichtsrecht des Landes des jeweiligen Versicherers zum Tragen kommt, ist das Vermögen umfangreich geschützt und gesichert.
Mit dieser Form ist auch ein gezielter und Steuer schonender Vermögensübertrag auf die nächste Generation möglich. Die neuen erhöhten Erbschaftssteuer-Freibeträge können effizient genutzt werden, und bei entsprechender Nachlassgestaltung bleibt die Todesfall-Leistung einkommenssteuerfrei.
Eine neue Gestaltungsoptimierung für die Nachfolgeplanung ist der Nießbrauch an Versicherungsverträgen zugunsten Dritter. Der eine oder andere möchte sein Vermögen gerne schon zu Lebzeiten verschenken und vielleicht trotzdem noch an den Erträgen partizipieren. Das ist möglich. Sowohl bei der vorweggenommen Erbfolge als auch im Todesfall bietet sich der Einsatz von Lebensversicherungen an. So können z.B. Liquiditätsbelastungen der Erben oder von Geschäftspartnern (Pflichtteilsansprüche, Vermächtnislasten, Erbschaftssteuer und Abfindungen) optimal abgedeckt - und bei richtiger Gestaltung - Erbschafts- und Schenkungssteuer reduziert oder ganz vermieden werden. Dabei sind Nießbrauchsgestaltungen vor dem Hintergrund des neuen Erbschaftsteuergesetzes besonders interessant, da der sogenannte Vervielfältiger zur Ermittlung des Kapitalwertes der Nießbrauchsbesteuerung signifikant erhöht wurde. Auf Versicherungsverträge angewendet, führt der Nießbrauch zu einer nennenswerten Kürzung der schenkungssteuerlichen Bemessungsgrundlage. Diese Kürzung fällt umso höher aus, je jünger der Nießbrauchsberechtigte ist.
Die richtige Versicherung und korrekte Vertragsgestaltung vorausgesetzt, ermöglicht die Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs - gerade vor dem Hintergrund des neuen Erbschaftsteuerrechtes - eine spürbare, rechtskonforme Entlastung bei der Erbschaftsteuer. Gleichzeitig werden die Interessen der älteren Generation gewahrt, da die Versorgung gesichert ist und der potenzielle Erblasser das "Sagen" behält.
Weitere Informationen, auch zu Kooperationsvereinbarungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und unabhängige Finanzberater, unter oder 089 - 89 12 95 94.
Kontakt: Ilka Faupel, Freie Wirtschaftsberaterin
Pippinger Straße 141
D-81247 München
Telefon: +49 (0) 89 - 89 12 95 94
Mobil: +49 (0) 171 - 69 311 85
Fax: +49 (0) 89 - 811 48 64
e-mail: mailto:info@faupel-consulting.de
http://www.honorarberatung-muenchen.de
http://www.faupel-consulting.de
Über Ilka Faupel, Freie Wirtschaftsberaterin:
Ilka Faupel ist Finanzfachwirtin (IHK) und Financial Plannerin (FH) mit Zertifizierung zum Certified Financial Planner® sowie zum DIN-geprüften Privaten Finanzplaner nach DIN ISO Norm 22222. Seit vielen Jahren coacht sie als unabhängige Finanzberaterin Privatpersonen und Unternehmer in finanziellen Belangen, erstellt Finanzpläne und betreibt für ihre Mandanten Marktrecherchen. Sie arbeitet auf Honorarbasis, damit ist absolute Unabhängigkeit gewährleistet. Mehr unter http://www.faupel-consulting.de
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