Melango.de: Wer sich anmeldet, muss zahlen
01.12.2010, 12 Uhr - Einbock GmbH
(press1) - 01. Dezember 2010 - Melango.de, die große Handelsplattform für Gewerbetreibende, hat seine Aufnahmeprozedur erfolgreich vor dem Amtsgericht Chemnitz verteidigt. Damit steht fest: Selbst Händler oder Gewerbetreibende, die sich nur deshalb anmelden, weil sie eine bestimmte Ware kaufen wollen, müssen die für die Anmeldung fälligen Gebühren zahlen ? selbst dann, wenn sie diese Ware am Ende nicht erhalten.
Im konkreten Fall wollte ein Kunde die fälligen Gebühren nach der Anmeldung bei Melango.de nicht zahlen, da die Ware, die dieser bestellen wollte, nicht mehr erhältlich war. Die Rückabwicklung der Bestellung sorgt jedoch nicht dafür, dass der Vertrag über die Mitgliedschaft bei Melango.de ungültig ist. Dies stellte das Amtsgericht Chemnitz in einem Urteil (Az.: 13 C 1095/10) nun ausdrücklich fest.
Darüber hinaus unterstrich das Amtsgericht in der Urteilsbegründung, dass die Nutzungsbedingungen von Melango.de ausführlich dargestellt werden. Bereits auf der Seite, auf der Neukunden die zur Registrierung nötigen Daten eingeben, findet sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melango.de. Damit sind die Anforderungen gemäß § 305 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eingehalten. Andere Schuldner von Melango.de sollten sich aus diesem Grund gut überlegen, ob sie die fälligen Gebühren zahlen oder stattdessen riskieren wollen, eine Niederlage vor Gericht einstecken zu müssen. In diesem Fall sind nicht nur die Gebühren fällig, zusätzlich fallen auch noch die Gerichtskosten an.
Melango.de bietet seine Dienste bereits seit dem Jahr 2005 an. Derzeit finden sich auf der B2B-Handelsplattform mehr als 2,5 Millionen eingestellter Produkte, der gewerbliche Newsletter wird momentan an über 350.000 Empfänger versendet. Der Handel selbst erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern, Melango.de stellt lediglich die technische Plattform dafür zur Verfügung. Konkret läuft der Handel so ab, dass Firma A ein Angebot einstellt, mit Firma B Preise aushandelt und direkt an diese verkauft.
Besonders beim Verkauf von Lagerware und Restposten ist Melango.de eine wichtige Plattform. Durch die große Mitgliederzahl ist es für Anbieter leicht, kleine oder große Posten schnell zu verkaufen. Die Preise für die Mitgliedschaft liegen derzeit bei 10 Euro Grundgebühr pro Monat (die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre) sowie einer Aufnahmegebühr in Höhe von 99 Euro (alle Preise netto zuzüglich 19 % Mwst.).
Kontaktinformation:
Melango.de GmbH
Neefestr. 88
09116 Chemnitz
http://www.Melango.de
Firmenportrait:
Die B2B-Handelsplattform Melango.de ging bereits im Jahr 2005 mit einem umfassenden Angebot online. Auf dem B2B-Handelsportal des in Chemnitz ansässigen Unternehmens werden inzwischen über 2.000.000 Produkte gehandelt. Mehr als 350.000 gewerbliche Interessenten erhalten den täglichen Newsletter zu neuesten Funktionen, Warengesuchen und Angeboten auf Melango.de.
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