Apple lässt Konkurrenz-Patent für nichtig erklären.
26.08.2014, 13 Uhr - PAL-Systems
(press1) - 26. August 2014 - Das Bundespatentgericht hatte auf den Antrag von Apple das Europäisches Patent Nr: EP1449391 (DE 502 12 645) für nichtig erklärt. Zu finden unter http://nk1.palx.de/
. Des einzige Grund dafür war, dass Apple selbst die gleiche Erfindung 4 Jahre später zum Patent angemeldet hatte. Unter diesem Link ist Bericht darüber zu finden: http://wcspub.palx.de/
Es steht in der Patentschrift, dass...
Gegenstand der Erfindung ist eine alternative Mobil- Telekommunikation und ein System zur elektronischen Bestellung und Bedienung bei Telekommunikationsverfahren. Dabei werden Kommunikation, Bestellung und Bezahlung von Waren und/ oder Dienstleistungen direkt über ein drahtloses Local Area Netzwerk (LAN) vor Ort bzw. mit den drahtlosen Telekommunikationsgeräten der Kunden abgewickelt, die mit den LANs eines Anbieters kommunizieren.
Als einzige Unterlage, welche etwas mit dem Gegenstand der Erfindung zu tun hat, wurde von Apple EP 2288082 A1"
"Cooperative network for mobile internet access" angeführt. Dort steht unter Absatz [0077]: "One can envisage a member driving into a gas station, purchasing a movie for their children using the onboard computer and while gas is being pumped and paid for the movie is downloaded to the on-board entertainment system."
Das ist das einzige, was gegen den Gegenstand der Erfindung entgegengebracht wurde. Aber da steht nichts, aber wirklich gar nichts darüber, dass z.B. das Tanken, oder der Film elektronisch automatisiert bestellt bezahlt bzw. gekauft worden wäre und trotzdem haben die Richter bei dem Bundespatentgericht das so gedeutet.
Wie ist es eigentlich möglich, dass das Bundespatentgericht ein solches Fehlurteil fällen konnte. Sind sie käuflich, befangen oder nur besonders oberflächlich? Wissen wir nicht, aber eines ist sicher Apple kann sich ziemlich alles erlauben, auch dann wenn sie kein Recht dazu haben.
Der Erfinder Zoltán Pál
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Zoltán Pál
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